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Urteil Teilzahlungen
Schlagworte
Teilzahlungen; Verrechnung von Teilleistungen des Mieters
Leitsatz
Leistet der Mieter unbenannte Teilzahlungen auf die Miete, findet nach § 366 BGB zunächst eine Verrechnung auf die Betriebskostenvorauszahlungen statt, weil sie die für den Vermieter lästigere Forderung darstellt (vgl. auch OLG Brandenburg vom 3.3.2000 - 3 U 108/09 -).
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