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  1. 65 S 342/04 - Keine Abrechnung nach "Rumpfjahr" bei Vermieterwechsel; Angabe des Brennstoffverbrauchs bei Kokszentralheizung; Verrechnung von Teilzahlungen zunächst auf Heizkostenvorschuß
    Leitsatz: 1. Ein Vermieterwechsel ist kein wichtiger Anlaß, der den Vermieter zu einer Betriebskostenabrechnung nach einem Rumpfjahr berechtigt. 2. Bei einer koksbetriebenen Zentralheizung müssen der Anfangs- und Endbestand in der Heizkostenabrechnung nicht angegeben werden. 3. Teilzahlungen des Mieters ohne Leistungsbestimmung sind bei einer Bruttokaltmiete zunächst auf den Heizkostenvorschuß zu verrechnen.
    LG Berlin
    11.02.2005
  2. 25 U 169/03 - Mauergesetz, Mauergrundstücke, allgemeiner Gleichheitsgrundsatz, DDR-Verteidigungsgesetz
    Leitsatz: Die in § 2 MauerG vorgesehene Berechtigung des Erwerbs ehemaliger Mauer- und Grenzgrundstücke zu 25 % des Verkehrswerts verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Bundesgesetzgeber war trotz der Inanspruchnahme der Mauergrundstücke durch die DDR-Behörden für offenkundig rechtsstaatswidrige Zwecke verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, eine gesetzliche Grundlage für die kostenfreie Restitution dieser Grundstücke zu schaffen. Aus § 9 S. 1 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzverordnung) vom 25.3.1982 läßt sich kein Rechtsanspruch auf unentgeltliche Rückübereignung von ehemaligen Mauergrundstücken herleiten, den die Bundesrepublik Deutschland zu erfüllen hätte. Hoheitsakte im Beitrittsgebiet, die zur Enteignung von Grundstücken für Verteidigungszwecke geführt haben, sind auch bei Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze grundsätzlich wirksam und können nur in einem Verwaltungsverfahren aufgehoben werden (Anschluß an KG, 24. ZS., VIZ 1992, 321 und KG, 27. ZS., ZOV 1998, 134). Ein Bekanntgabemangel im Rahmen einer Enteignung nach § 10 des DDR-Verteidigungsgesetzes begründete nach dem maßgeblichen Verwaltungsrechtsverständnis der DDR (unter Einschluß der "gelebten Rechtswirklichkeit") nicht die Nichtigkeit des Enteignungsaktes (Anschluß an KG, 27. ZS., ZOV 1998, 134).
    KG
    11.02.2005
  3. 10 U 199/03 - Vermieterpfandrecht und Schloßauswechselung
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, sein Pfandrecht durch Austausch der Türschlösser durchzusetzen.
    OLG Karlsruhe
    11.02.2005
  4. 32 M 8009/05 - Keine Räumungskosten bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts
    Leitsatz: Macht der Gläubiger an den Sachen des Räumungsschuldners sein Vermieterpfandrecht geltend, darf der Gerichtsvollzieher für die Räumung nur einen Vorschuß verlangen, der die Kosten für ein Transportunternehmen nicht enthält (hier: statt 4.000 Euro 400 Euro).
    AG Köpenick
    14.02.2005
  5. 9 K 3451/99 - besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage; Enteignungsexzess
    Leitsatz: Die besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage einer Entscheidung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die damals einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    14.02.2005
  6. 8 U 144/04 - Bei Vermieterpfandrecht auf alle Mietersachen entfällt Räumungspflicht des Mieters
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter an allen in den Mieträumen befindlichen Sachen das Vermieterpfandrecht nach § 562 Abs. 1 BGB ausgeübt, entfällt die Räumungspflicht des Mieters nach § 546 Abs. 1 BGB. Ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach § 546 a Abs. 1 BGB steht dem Vermieter in diesem Fall nicht zu. 2. Ein auf § 985 BGB gestützter Herausgabeanspruch des Vermieters als Eigentümer entfällt dann, wenn der Mieter durch vom Vermieter veranlaßte Maßnahmen (hier: Wachdienst) keinen alleinigen Zugriff auf die Mieträume mehr hat.
    KG
    14.02.2005
  7. VerfGH 186/04 - Verfassungswidrige Annahme eines bestrittenen Eigenbedarfs ohne Beweisaufnahme; Verletzung des rechtlichen Gehörs
    Leitsatz: Ein Gericht verletzt den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne Beweisaufnahme die vom Mieter bestrittenen Eigenbedarfsgründe als nachvollziehbar annimmt und ein Räumungsurteil erläßt. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    14.02.2005
  8. VerfGH 53/00 - Wohnungsmangellage im August 1995; Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit Mietspiegel und Sachverständigengutachten; Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter Miete
    Leitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn zur Entscheidung über eine Rückzahlungsklage des Mieters wegen Mietpreisüberhöhung aufgrund eines am 31. August 1995 abgeschlossenen Mietvertrages das Gericht von einer Mangellage ausgeht, dem Sachverständigen aufgibt, die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel zu bestimmen und nachvollziehbar trotz Sanierung und Modernisierung keinen Neubau annimmt. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    14.02.2005
  9. VerfGH 77/03 - Vom Land Berlin wirtschaftlich beherrschtes Wohnungsbauunternehmen nicht Träger von Eigentumsgrundrechten; Angabe eines zutreffenden Erhöhungsbetrages beim Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: 1. Ein Wohnungsbauunternehmen, das als juristische Person des Privatrechts organisiert ist und in dem das Land Berlin aufgrund der Beteiligungsverhältnisse eine beherrschende Stellung einnimmt, ist grundsätzlich nicht Träger des Eigentumsrechts aus Art. 23 Abs. 1 VvB. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen im Bereich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betroffen ist oder ob für die Beurteilung seiner Funktion die rein erwerbswirtschaftliche Unternehmenstätigkeit bestimmend ist. Denn auch bei einer wirtschaftlichen Betätigung auf dem Gebiet des Privatrechts fehlt der erforderliche Bezug zum Freiheitsraum natürlicher Personen, weil als - nach den Beteiligungsverhältnissen relevanter - Träger des Unternehmens nur das Land Berlin in Betracht, kommt, welches selbst nicht Träger des Eigentumsrechts aus Art. 23 Abs. 1 VvB ist. 2. Es ist keine verfassungswidrige Willkür, wenn ein Gericht die Angabe eines zutreffenden Mieterhöhungsbetrages als Wirksamkeitsvoraussetzung für ein Erhöhungsverlangen annimmt. (Leitsatz 2 von der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    14.02.2005
  10. 7 U 140/04 - Tarife der Berliner Wasserbetriebe nach der Teilprivatisierung
    Leitsatz: § 315 Abs. 3 BGB ist auf die Vertragsverhältnisse zwischen den Berliner Wasserbetrieben und ihren Kunden anwendbar, da auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom 17. Mai 1999 (TeilPrivG) mit Wirkung zum 1. Januar 2000 eine einseitige Leistungsbestimmung durch die Berliner Wasserbetriebe erfolgt. Die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit ihrer Tarife liegt zwar bei der Kl. Wenn die Kl. ihrer Darlegungs- und Beweislast aber entsprochen hat, genügt es nicht, daß der Bekl. die Billigkeit der Tarife schlicht bestreitet. Der Bekl. muß sich vielmehr substantiiert zu den Tatsachen erklären, die seinen Bereich betreffen.
    KG
    15.02.2005