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Urteil Wohnungsmangellage im August 1995


Schlagworte

Wohnungsmangellage im August 1995; Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit Mietspiegel und Sachverständigengutachten; Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter Miete

Leitsatz

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn zur Entscheidung über eine Rückzahlungsklage des Mieters wegen Mietpreisüberhöhung aufgrund eines am 31. August 1995 abgeschlossenen Mietvertrages das Gericht von einer Mangellage ausgeht, dem Sachverständigen aufgibt, die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel zu bestimmen und nachvollziehbar trotz Sanierung und Modernisierung keinen Neubau annimmt.

(Leitsatz der Redaktion)

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