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  1. I-24 U 14/05 - Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens; Schadensersatzanspruch wegen Mietausfalls
    Leitsatz: Nutzungsentschädigung steht dem Vermieter mangels Vorenthaltens nicht zu, wenn er die Schlösser zu den Mieträumen ausgewechselt oder sein Vermieterpfandrecht an vom Mieter zurückgelassenen Sachen ausübt. Der Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Mietausfalls als Kündigungsfolge ist nur gemindert, wenn der Mieter unzureichende Bemühungen des Vermieters um eine anderweitige Vermietung beweist. Für die unbefugte Nutzung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen schuldet der Vermieter dem Mieter einen Ausgleich nur dann, wenn er einen Vermögensvorteil erlangt hat. Zur Mangelfreiheit einer Nebenkostenabrechnung.
    OLG Düsseldorf
    19.07.2005
  2. I-24 U 194/04 - Vermietender Eigentümer als Unternehmer; Umsatzsteuer; Mietvertrag als Dauerrechnung
    Leitsatz: 1 . Der Vermieter kann auf die Steuerfreiheit von Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung verzichten ("zur Mehrwertsteuer optieren"), wenn die entgeltliche Gebrauchsüberlassung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt. 2. Grundsätzlich ist ein Mietvertrag, in dem Nettomiete und Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen sind, als "Dauerrechnung" zur Vorlage bei den Finanzbehörden ausreichend. 3. Wird bei dem Auszug des Mieters durch einen Vertreter des Vermieters eine Abnahme der Mieträume durchgeführt, liegt darin nicht die schlüssige Auflösung des Mietverhältnisses, wenn der Vertreter irrtümlich von einer bereits erfolgten Aufhebung des Mietvertrages ausgeht.
    OLG Düsseldorf
    24.05.2005
  3. I 24 U 257/03 - Umschreibung des Grundbuchs; Nutzungsentschädigung bei vertraglich ausgeschlossen Verwendungsersatzansprüchen und Wegnahmerecht des Mieters; Voreigentümer; Eigentumsübergang; Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
    Leitsatz: 1. Mit Umschreibung des Grundbuches stehen dem neuen Eigentümer Nutzungsentschädigungsansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis nur zu, wenn der Voreigentümer selbst Vermieter war. 2. Der nicht weichende Mieter haftet aber nach Eigentumsübergang dem Neueigentümer nach Bereicherungsrecht, im Falle der Kenntnis von der fehlenden Nutzungsberechtigung auch verschärft aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. 3. Zur Schätzung einer Nutzungsentschädigung, wenn Verwendungsersatzansprüche und ein Wegnahmerecht des Mieters vertraglich ausgeschlossen sind.
    OLG Düsseldorf
    10.05.2005
  4. I 24 U 30/05 - Ausübung des Andienungsrechtes im Leasinggeschäft
    Leitsatz: 1. Übt der Leasinggeber bei Vertragsende sein Andienungsrecht aus, kommt der Kaufvertrag mit dem Leasingnehmer mit Zugang dieser Erklärung zustande. 2. Mit Ausübung des Andienungsrechts endet das Wahlrecht des Leasinggebers, die Vollamortisation aus dem Leasinggeschäft noch auf anderem Wege zu erreichen. 3. Der Leasingnehmer gerät mit der Kaufpreiszahlung erst in Verzug, wenn ihm der Leasinggeber das Leasingobjekt in Annahmeverzug begründender Weise angeboten hat.
    OLG Düsseldorf
    08.11.2005
  5. I-24 U 46/05 - Schriftform bei Vertretung einer GbR; Abschluß eines Mietvertrages
    Leitsatz: Läßt sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei Abschluß eines langfristigen Mietvertrages von einem Gesellschafter oder Dritten vertreten, muß der Vertreter mit Vertretungszusatz unterzeichnen, um der Form des § 550 Abs. 1 BGB zu genügen.
    OLG Düsseldorf
    02.12.2005
  6. I-24 U 85/05 - Keine Aufklärungspflicht des Vermieters; Vertragsabschluß
    Leitsatz: Ungefragt braucht ein Vermieter bei Vertragsabschluß nicht über Mietverhältnisse mit früheren Mietern aufzuklären.
    OLG Düsseldorf
    21.06.2005
  7. I-24 W 15/05 - Keine einstweilige Verfügung auf Sicherstellung von gemieteten Lkws
    Leitsatz: Die Einstellung der Mietzinszahlung und die andauernde Nutzung mehrerer Lastkraftwagen durch den Mieter rechtfertigen ohne weitere Umstände nicht den Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Sequestrierung der Fahrzeuge (Ergänzung zu OLG Düsseldorf MDR 2004, 1291).
    OLG Düsseldorf
    26.04.2005
  8. I-24 W 16/05 - Verjährung des Kautionsrückzahlungsanspruchs
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Abrechnung der Kaution verjährt mit dem Anspruch auf deren Rückzahlung. 2. Der Rückzahlungsanspruch verjährt drei Jahre nach seiner Entstehung, d. h. nachdem es dem Vermieter zumutbar geworden ist, noch offene Ansprüche aus dem Mietverhältnis abzurechnen.
    OLG Düsseldorf
    22.04.2005
  9. I-24 W 33/05 - Streitwert für Konkurrenzschutz durch einstweilige Verfügung
    Leitsatz: Der Streitwert für die Durchsetzung von Konkurrenzschutz im Wege der einstweiligen Verfügung ist nach dem Erfüllungsinteresse des Mieters unter Berücksichtigung einer möglichen ordentlichen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter sowie der Mietminderung und des Schadensersatzes auf Grund der Konkurrenz festzusetzen.
    OLG Düsseldorf
    18.07.2005
  10. I-24 W 62/05 - Gebührenstreitwert für Räumungsklage nach Nettomiete plus Umsatzsteuer
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert des Räumungsbegehrens bemißt sich nach der Nettomiete zuzüglich Umsatzsteuer, wenn die Nebenkosten nicht pauschal festgelegt sind, sondern auf Grund einer Abrechnung ermittelt werden.
    OLG Düsseldorf
    27.12.2005