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Urteil Streitwert für Konkurrenzschutz durch einstweilige Verfügung
Schlagworte
Streitwert für Konkurrenzschutz durch einstweilige Verfügung
Leitsatz
Der Streitwert für die Durchsetzung von Konkurrenzschutz im Wege der einstweiligen Verfügung ist nach dem Erfüllungsinteresse des Mieters unter Berücksichtigung einer möglichen ordentlichen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter sowie der Mietminderung und des Schadensersatzes auf Grund der Konkurrenz festzusetzen.
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