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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 649)

  1. 9 U 51/05 - Mangelhafter Luftschallschutz trotz Einhaltung von DIN-Normen; großer Schadensersatz bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an den Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung und zum Stand der anerkannten Regeln der Technik im Schallschutz. 2. Ob ein Bauwerk mangelhaft ist, ist nach anerkannten Regeln der Technik, nicht nach veralteten DIN-Normen zu ermitteln. 3. Der Käufer einer Eigentumswohnung kann auch bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum im Wege des großen Schadensersatzes die Abwicklung des Kaufvertrages verlangen. (Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
    OLG Karlsruhe
    29.12.2005
  2. 6 U 296/01 - Vermieterpfandrecht; gutgläubiger Erwerb; Verzicht
    Leitsatz: 1. Wird die einem Vermieterpfandrecht unterliegende Sache veräußert, ist ein gutgläubiger lastenfreier Erwerb auch dann möglich, wenn die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes an den Erwerber erfolgt. 2. Der lastenfreie Erwerb scheitert aber dann an der fehlenden Gutgläubigkeit des Erwerbers, wenn sich dieser bei dem Veräußerer nicht nach einem Vermieterpfandrecht erkundigt, obwohl ihm bekannt ist, daß die zu erwerbende Sache trotz Beendigung der Nutzung durch den Verkäufer an ihrem früheren, vom Verkäufer gemieteten Standort verblieben ist. 3. Die Zustimmung zum Verkauf der Sachen besagt nichts für den Verzicht auf das Vermieterpfandrecht. Ein stillschweigender Verzicht kann allenfalls dann angenommen werden, wenn der Vermieter mit der Entfernung der Sachen von dem gemieteten Grundstück einverstanden wäre, was der Erwerber zu beweisen hätte. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Jena
    21.12.2005
  3. 11 W 11/05 - Amtspflichten gegenüber Erwerber eines bebauten Grundstücks
    Leitsatz: Der Erwerber des mit einem Schwarzbau bebauten Grundstücks kann sich nicht auf Amtspflichtverletzung derjenigen Beamten berufen, die eine bereits ergangene Abrißverfügung nicht durchgesetzt haben.
    OLG Hamm
    19.09.2005
  4. 1 U 230/04 - Unwirksam lange Laufzeit für Heizkostenerfassungsgeräte
    Leitsatz: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach die Laufzeit eines Mietvertrages für Geräte, mit denen der Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser in Wohnungen erfaßt wird, zehn Jahre beträgt, ist unwirksam.
    OLG Frankfurt a. M.
    31.03.2005
  5. 10 U 144/04 - Wirksamer Ausschluß des Sonderkündigungsrechts bei Verweigerung zur Untervermietung im Geschäftsraummietvertrag
    Leitsatz: Enthält der gewerbliche Mietvertrag die Klausel "Ohne Zustimmung der Vermieterin darf die Mieterin die Mietsache weder ganz oder teilweise untervermieten oder ihren Gebrauch Dritten in anderer Weise überlassen. Insbesondere darf die Mietsache nicht zu einem Zweck benutzt werden, der den Interessen der Vermieterin entgegensteht.", kann der Vermieter die Untervermietungserlaubnis verweigern, wenn die Untervermietung dazu führt, daß der Vermieter andernfalls einen seiner weiteren Mieter als Untermieter an die Hauptmieterin verlieren würde.
    OLG Düsseldorf
    17.02.2005
  6. I-24 U 223/04 - Gewerberaummiete; Minderung; Verwendungsrisiko; Einkaufszentrum; Umsatz- und Gewinnentwicklung
    Leitsatz: Die ungünstige Umsatz- und Gewinnentwicklung seines Geschäfts in einem Einkaufszentrum gehört zum Verwendungsrisiko des Mieters. Verwendungsrisiko des Gewerberaummieters, Umsatz- und Gewinnermittlung des Geschäfts in einem Einkaufszentrum
    OLG Düsseldorf
    03.05.2005
  7. I-10 202/04 - BGB-Gesellschaft als Kläger; GbR
    Leitsatz: 1. Klagen mehrere Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft eine Gesamthandsforderung ein, sind nicht die - hier als Kläger zu 1) und 2) bezeichneten - Gesellschafter als Kläger im Rubrum aufzuführen, sondern die GbR ist selbst Kläger. 2. Ob für die Berufung über eine Entscheidung des Amtsgerichts nach § 119 GVG Abs. 1 Nr. 1 b GVG das Oberlandesgericht zuständig ist, richtet sich in diesem Fall nicht nach dem ausländischen allgemeinen Gerichtsstand eines der Gesellschafter (hier: M.), sondern gemäß § 17 ZPO nach dem allgemeinen Gerichtsstand der klagenden BGB-Gesellschaft (hier: Düsseldorf). 3. Zur Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips bei einer zunächst beim Landgericht eingelegten Berufung, wenn zum einen das Amtsgericht versäumt hat, die tatsächlich klagende BGB-Gesellschaft im Rubrum des angefochtenen Urteils als Kläger auszuweisen und zum anderen die Berufung vor dem Landgericht nach dessen unzutreffenden Hinweis auf § 119 Abs. 1 Nr. 1 b GVG zurückgenommen und sodann fristgerecht zum Oberlandesgericht eingelegt wird (Anschluß an BGH, Beschluß vom 25. November 2003 - VIII ZR 121/03 -, NZM 2004, 219 = WM 2004, 220).
    OLG Düsseldorf
    07.07.2005
  8. I-10 U 105/04 - Widerruf des Gaststättenpachtvertrags durch den Existenzgründer
    Leitsatz: 1. Ist einer von mehreren Gaststättenpächtern ein Existenzgründer, und umfaßt der Gaststättenpachtvertrag einen Ratenzahlungskauf des Inventars, ist der gesamte Pachtvertrag unwirksam, wenn der Existenzgründer den Vertrag gemäß § 507 i. V. m. §§ 495, 355 BGB widerruft. 2. Behauptet der Verpächter, der Kredit habe der Fortsetzung oder Erweiterung einer bereits aufgenommenen, gewerblichen Tätigkeit dienen sollen, ist er hierfür beweispflichtig. 3. Mit Eintritt der Abrechnungsreife, die bei gewerblichen Mietverhältnissen regelmäßig ein Jahr nach Ablauf des Zeitraums eintritt, für den die Vorauszahlungen bestimmt waren, geht der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Vorauszahlungen unter.
    OLG Düsseldorf
    27.01.2005
  9. I-10 U 129/04 - Vertragsstrafe nicht bei vorbehaltloser Annahme; Gebrauchsgewähr
    Leitsatz: Auf eine für den Fall vereinbarte Vertragsstrafe, daß die Gebrauchsgewährung nicht zu dem festgesetzten Übergabezeitpunkt erfolgt, ist § 341 Abs. 3 BGB anzuwenden, mit der Folge, daß ein verwirkter Strafanspruch erlischt, wenn der Mieter sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe bei der verspäteten Übergabe der Mieträume nicht vorbehält.
    OLG Düsseldorf
    28.04.2005
  10. I-10 U 146/01 - Mehrwertsteueranteil als Nettomietbestandteil
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen der Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG. 2. Die steuerfreie Vermietung gemäß § 4 Nr. 12 a UStG erfaßt nicht nur den Nettomietzins, sondern als Nebenleistungen auch die hierauf zu zahlenden Nebenkostenvorauszahlungen und Verwaltungskosten sowie die von dem Mieter angemieteten Tiefgaragen- und Außenstellplätze. 3. Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung, wenn der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Mieter vertraglich zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist, der Vermieter jedoch nicht wirksam zur Mehrwertsteuer optieren konnte.
    OLG Düsseldorf
    08.12.2005