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Urteil Unwirksam lange Laufzeit für Heizkostenerfassungsgeräte
Schlagworte
Unwirksam lange Laufzeit für Heizkostenerfassungsgeräte
Leitsatz
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach die Laufzeit eines Mietvertrages für Geräte, mit denen der Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser in Wohnungen erfaßt wird, zehn Jahre beträgt, ist unwirksam.
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