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VIII ZR 18/20 - Kündigung wegen geringer Mietdifferenz über längeren ZeitraumLeitsatz: Eine fristgerechte Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete jedoch übersteigt. (Leitsatz der Redaktion)BGH10.11.2020
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VIII ZR 6/19 - Sachverständigengutachten zur Erkrankung bei geltend gemachter Umzugs-härteLeitsatz: ...Senatsurteil vom 22.5.2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ...BGH28.04.2021
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VIII ZR 134/20 - Nachhaltige Störung des HausfriedensLeitsatz: Fristlose Kündigung wegen anhaltender Lärmbelästigung.(Leitsatz der Redaktion)BGH22.06.2021
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V ZR 225/20 - Nutzungsverbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr, Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss nur bei „zerstörten“ Gebäuden, Sanierungspflichten der Wohnungseigentümer aus Überalterung/mangelnder InstandhaltungLeitsatz: ..., Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, GE 2018...BGH15.10.2021
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VIII ZR 91/20 - Auswechslung des Kündigungsgrunds durch BerufungsgerichtLeitsatz: 1. Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei „Auswechslung“ eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.2. Das ist dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung mit vorsätzlich wahrheitswidrigem Prozessvortrag begründet, das Berufungsgericht stattdessen auf den außerprozessualen Schriftverkehr abstellt, was schon erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden müssen.3. Der Kündigungsgrund der unerlaubten Untervermietung ist substantiiert vorgetragen, wenn der Vermieter auf Namensschilder von anderen Personen am Briefkasten und Befragung von Hausbewohnern hinweist; wird das vom Gericht als nicht ausreichend angesehen, ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)BGH12.10.2021
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V ZB 101/18 - Übertragung eines ideellen Grundstücksanteils an einen Ehepartner im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durch ein ausländisches Gericht, GrundbuchberichtigungLeitsatz: Ist eine zweigliedrige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter miteinander verheiratet sind, Eigentümerin eines in Deutschland belegenen Grundstücks und überträgt ein ausländisches Gericht in einer güterrechtlichen Entscheidung einem Ehegatten den Gesellschaftsanteil des anderen, steht § 24 Abs. 1 ZPO der internationalen Zuständigkeit und damit der Anerkennung dieser Entscheidung in einem grundbuchrechtlichen Berichtigungsverfahren nicht entgegen.BGH16.05.2019
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VIII ZR 238/15 - Auswirkungen der Schonfristzahlung auf eine ordentliche KündigungLeitsatz: Eine Schonfristzahlung führt lediglich zur Unwirksamkeit einer wegen Zahlungsverzugs erfolgten außerordentlichen fristlosen Kündigung; eine auf den Zahlungsverzug zugleich gestützte ordentliche Kündigung bleibt grundsätzlich von der Schonfristregelung unberührt. Die Frage, ob ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegt, erfordert zu ihrer Beantwortung eine umfassende Heranziehung der Umstände des Einzelfalls; dieser Vorgang ist angesichts der Vielgestaltigkeit der dabei zu beachtenden Geschehensabläufe und Zustände Gegenstand einer in erster Linie dem Tatrichter vorbehaltenen Würdigung, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt worden sind. (Leitsätze der Redaktion)BGH20.07.2016
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VIII ZR 64/19 - Zum Erfordernis eines Sachverständigengutachtens bei Berufung auf die SozialklauselLeitsatz: ...Senatsurteile vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18...BGH26.05.2020
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V ZR 64/19 - Individuelle Kostenlastübernahme bei baulichen Veränderungen des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: a) § 16 Abs. 4 WEG steht einem Beschluss nicht entgegen, der einzelnen Wohnungseigentümern die Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums mit der Maßgabe gestattet, dass die bauwilligen Wohnungseigentümer sämtliche Errichtungskosten und Folgekosten der Maßnahme tragen. Dies gilt auch dann, wenn eine solche - hinreichend bestimmt beschriebene - Maßnahme im Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht geplant ist. b) Hat ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums vorgenommen, haben die Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz, dies mit der Maßgabe zu genehmigen, dass der die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer die Folgekosten der Maßnahme trägt.BGH15.05.2020
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VI ZR 409/12 - Schadensersatz für Schäden durch von Heißklebearbeiten ausgelöstem Brand; Mitverschulden durch unterlassenen Hinweis auf besondere Brandgefahr; Brand durch BauarbeitenLeitsatz: a) Zum Anscheinsbeweis, wenn es bei Heißklebearbeiten zur Verlegung von Bitumenbahnen in feuergefährdeter Umgebung zu einem Brand kommt. b) Zur Frage des Mitverschuldens wegen unterlassenen Hinweises des Geschädigten auf eine besondere Brandgefahr.BGH01.10.2013