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Urteil Kündigung wegen geringer Mietdifferenz über längeren Zeitraum


Schlagworte

Kündigung wegen geringer Mietdifferenz über längeren Zeitraum

Leitsatz

Eine fristgerechte Kündigung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren ein Zahlungsrückstand summiert, der zwar den Betrag einer Monatsmiete nach dem Vertrag nicht erreicht, die nach Behauptung des Mieters nachträglich reduzierte Monatsmiete jedoch übersteigt.

(Leitsatz der Redaktion)

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