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  1. 8 U 133/07 - Haftpflichtversicherungsschutz des Vermieters gegenüber Schadensersatzanspruch des Mieters nach § 536 a Abs. 1 BGB; Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers bei Obliegenheitsverletzung des Eigentümers; Haftung; Beschädigung des Mietereigentums; Schaden am Auto des Mieters; Wohngebäudeversicherung
    Leitsatz: 1. Auch bei einem Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 536 a Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme "aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" i. S. v. § 1 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), für die der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat. 2. Bei einer Haftung nach § 536 a BGB besteht die Entlastungsmöglichkeit nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB dahingehend, dass eine Ersatzpflicht des Grundstückbesitzers nicht eintritt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, nicht. 3. Zur Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers trotz objektiver Obliegenheitsverletzungen des Grundstückbesitzers.
    KG
    22.02.2008
  2. 12 U 40/07 - Schätzung von Wasserkosten bei nicht geeichten Wasserzählern; Instandhaltungs- und Eichpflicht des Mieters bei selbsteingebautem Wasserzähler; Kenntnis des Vermieters von abgelaufener Eichfrist
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter einen Wasserzähler selbst eingebaut, ist er für die Instandhaltung und damit auch die Eichung verantwortlich. 2. Ist die Eichfrist abgelaufen, kann der Verbrauch nach den unstreitigen Verbrauchsdaten der Vergangenheit geschätzt werden. 3. Das gilt nicht, wenn dem Vermieter der Ablauf der Eichfrist längst bekannt ist und er untätig bleibt. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    21.02.2008
  3. 22 U 240/06 - Streitverkündungswirkung; fehlgeschlagene Anrechnung von Verbindlichkeiten bei Entschädigung; Rückwirkungsverbot; Wirksamkeit der Enteignungstatbestände bei Verfolgung
    Leitsatz: 1. Die Streitverkündungswirkung ist grundsätzlich auf den Streitgegenstand des Ausgangsprozesses begrenzt und erfasst jedenfalls nicht später entstehende Ansprüche. 2. Enteignungstatbestände nach § 1 Abs. 6 VermG sind als wirksam anzusehen; das Eigentum steht insoweit Volkseigentum des Staates gleich. 3. § 1 Abs. 5 TreuhG schließt die Anwendung des TreuhG auf von Wirtschaftsbetrieben in Anspruch genommenes volkseigenes Vermögen nicht aus.
    KG
    21.02.2008
  4. I-24 U 99/07 - Miete einer Verpackungsmaschine, mangelbedingter Ausfall
    Leitsatz: 1. Der Mieter einer Verpackungsmaschine muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass er bei geschickter und ihm möglicher Arbeitsorganisation die nach dem Vertrag vorausgesetzte Leistungsfähigkeit der Maschine nicht benötige bzw. deren Leistungsdefizite kompensieren könne (Anschluss an BGH NJW 2005, 2152). 2. Durch mangelbedingten Ausfall der gemieteten Maschine entstandenen Schaden hat der Vermieter dem Mieter als positives Interesse zu ersetzen.
    OLG Düsseldorf
    14.02.2008
  5. I-24 U 172/07 - Leasingvertrag, Ersatzanspruch, Nachmiet-Äquivalent
    Leitsatz: 1. Die Klausel in einem Leasingvertrag „Ein Erlös aus der Verwertung des Leasing-Objektes (ohne Mehrwertsteuer) wird unter Abzug der Verwertungskosten und des Marktwertes, der bei regulärer Vertragsbeendigung voraussichtlich für das Leasing-Objekt erzielt worden wäre (Nachmiet-Äquivalent) auf die Forderung angerechnet." begründet keinen über den leasingtypischen Ersatzanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages hinausgehenden Anspruch auf ein „Nachmiet-Äquivalent“. 2. Im Übrigen verstößt die formularmäßige Vereinbarung eines „Nachmiet-Äquivalents“ gegen das Transparenzgebot für AGB.
    OLG Düsseldorf
    14.02.2008
  6. 27 U 36/07 - Keine gesamtschuldnerische Außenhaftung einzelner Wohnungseigentümer für gemeinschaftlich bezogene Leistungen; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung; Teilrechtsfähigkeit; Übergangsfälle; vor dem 1. Juli 2007 begründete Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft; Anschluss- und Benutzungszwang
    Leitsatz: 1. Die Annahme einer gesamtschuldnerischen vertraglichen Außenhaftung einzelner Wohnungseigentümer für die von der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt, d. h. gemeinschaftlich bezogenen Leistungen (hier: Wasserver- und -entsorgung über ein gemeinschaftliches Leitungsnetz) kommt seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur - nunmehr bejahten - Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGH - V ZB 32/05 -, Beschluss vom 2.6.2005 = BGHZ, 154 ff. = GE 2005, 921 = NJW 2005, 2061 ff.) und aufgrund des zum 1. Juli 2007 geänderten Wohnungseigentumsgesetzes grundsätzlich nicht mehr in Betracht. 2. Die Regelung in § 10 Abs. 8 WEG über eine Außenhaftung jedes Wohnungseigentümers nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils ist auch auf vor dem 1. Juli 2007 begründete Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft anzuwenden. (Nichtamtliche Leitsätze)
    KG
    12.02.2008
  7. 8 U 151/07 - Obhutspflichten hinsichtlich Schlüsselaufbewahrung; Schlüsselverlust; Schlüsseldiebstahl; Ersatz für Schließanlage; missbräuchliche Schlüsselverwendung; Abzug "neu für alt"; Obliegenheitsverletzung; Verletzung vertraglicher Nebenpflichten; besonders hohe Sorgfaltsanforderungen an Vermeidung von Schlüsselverlusten von Schließanlagen; Hinterlassen von Schlüsseln im Inneren eines auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen abgestellten Fahrzeuges; Diebstahlsanreiz; Einstandspflicht des Mieters für Erfüllungsgehilfen; Geldersatz statt Naturalrestitution; Schadensminderungspflicht
    Leitsatz: 1. Zu den Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln (hier: Aufbewahrung unter dem Sitz eines Kfz in einer Notebooktasche). 2. Zu den Obhutspflichten des Mieters gehört es, die Schlüssel zur Mietsache sorgsam aufzubewahren und vor Verlust zu bewahren. 3. Das Hinterlassen von Schlüsseln im Inneren eines auf öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen abgestellten Fahrzeuges stellt einen Verstoß gegen mietvertragliche Obhutspflichten insbesondere dann dar, wenn auch noch ein Anreiz für den Diebstahl geschaffen wird, indem die Schlüssel in einem Behältnis zurückgelassen werden, die einen werthaltigen Inhalt vermuten lassen. 4. Bei vom Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen zu vertretendem Schlüsselverlust hat der Vermieter einen Anspruch auf die Kosten des Auswechselns der gesamten Schließanlage. 5. Den Vermieter trifft nicht die Obliegenheit, im eigenen Interesse und/oder zum Schutz der Mieter jeweils die modernste Technik und beste Qualität von Gebäudeteilen (hier: Schließanlage) auszuwählen. (Leitsätze 2. bis 5. von der Redaktion)
    KG
    11.02.2008
  8. 8 U 167/07 - Ermächtigung des Käufers vor Grundbuchumschreibung zur Kündigung; Grenzen der Zurückweisung einer Kündigung mangels Originalvollmacht; Eigentumsübergang; Vermieterstellung; Übergabe von Nutzen und Lasten; Bestreiten der Vertreterbefugnis
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung im notariellen Vertrag, wonach der Käufer mit dem Tag der Übergabe in alle Rechte und Pflichten des Verkäufers eintritt, enthält eine Ermächtigung zur Kündigung von Mietverhältnissen im eigenen Namen schon vor Umschreibung im Grundbuch. 2. Die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB setzt voraus, dass eine Originalvollmacht nicht vorgelegt wurde; es reicht nicht, wenn der Empfänger die Vertretungsbefugnis bestreitet. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    04.02.2008
  9. 8 U 69/07 - Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs bei Verletzung von Anlagerichtlinien in einem Vermögensverwaltervertrag
    Leitsatz: 1. Der Vermögensverwalter macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er sich bei seinen Anlageentscheidungen nicht an die Richtlinien seines Auftraggebers hält. 2. Eine nachträgliche Billigung der vom Vertrag abweichenden spekulativen Anlagestrategie des Vermögensverwalters kann nicht allein darin gesehen werden, dass der Auftraggeber die Depotauszüge monatelang widerspruchslos zur Kenntnis nimmt. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Auftraggeber die weisungswidrige Anlagestrategie des Vermögensverwalters erkannt und damit einverstanden erklärt hätte, was der Vermögensverwalter darzulegen und zu beweisen hat. 3. Den nicht branchenkundigen Auftraggeber trifft kein Mitverschulden hinsichtlich unterlassener Schadensminderung, wenn er den Vermögensverwalter nicht kontrolliert, vielmehr bei komplexen Anlagegeschäften weiterhin auf die Fachkunde des Vermögensverwalters vertraut. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    31.01.2008
  10. 5 U 50/06 - Erwerbsrecht des öffentlichen Nutzers von Verkehrsflächen; Ankaufsrecht für Funktionsfläche; Ausschlussfrist für Erwerbsrecht
    Leitsatz: 1. Zur Ermittlung der vom Ankaufsrecht erfassten Funktionsfläche nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 VerkFlBerG. 2. Zur Wahrung der Ausschlussfrist nach § 8 Abs. 1 VerkFlBerG genügt ein notariell beurkundetes Angebot, das die Mindestanforderungen eines Kaufvertrages erfüllt, auch dann, wenn das Angebot inhaltliche Mängel aufweist. 3. Zu den Anforderungen an die schuldrechtliche Wirksamkeit des Kaufangebotes bei Ankauf einer unvermessenen Teilfläche. Entscheidend ist die eindeutige "Bestimmbarkeit" der unvermessenen Teilfläche, die Kaufgegenstand sein soll.
    OLG Brandenburg
    24.01.2008