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Urteil Haftpflichtversicherungsschutz des Vermieters gegenüber Schadensersatzanspruch des Mieters nach § 536 a Abs. 1 BGB


Schlagworte

Haftpflichtversicherungsschutz des Vermieters gegenüber Schadensersatzanspruch des Mieters nach § 536 a Abs. 1 BGB; Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers bei Obliegenheitsverletzung des Eigentümers; Haftung; Beschädigung des Mietereigentums; Schaden am Auto des Mieters; Wohngebäudeversicherung

Leitsätze

1. Auch bei einem Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 536 a Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme "aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" i. S. v. § 1 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), für die der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat.

2. Bei einer Haftung nach § 536 a BGB besteht die Entlastungsmöglichkeit nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB dahingehend, dass eine Ersatzpflicht des Grundstückbesitzers nicht eintritt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, nicht.

3. Zur Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers trotz objektiver Obliegenheitsverletzungen des Grundstückbesitzers.

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