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Urteil Miete einer Verpackungsmaschine, mangelbedingter Ausfall


Schlagworte

Miete einer Verpackungsmaschine, mangelbedingter Ausfall

Leitsätze

1. Der Mieter einer Verpackungsmaschine muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass er bei geschickter und ihm möglicher Arbeitsorganisation die nach dem Vertrag vorausgesetzte Leistungsfähigkeit der Maschine nicht benötige bzw. deren Leistungsdefizite kompensieren könne (Anschluss an BGH NJW 2005, 2152).

2. Durch mangelbedingten Ausfall der gemieteten Maschine entstandenen Schaden hat der Vermieter dem Mieter als positives Interesse zu ersetzen.

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