Urteil Leasingvertrag, Ersatzanspruch, Nachmiet-Äquivalent
Schlagworte
Leasingvertrag, Ersatzanspruch, Nachmiet-Äquivalent
Leitsätze
1. Die Klausel in einem Leasingvertrag
„Ein Erlös aus der Verwertung des Leasing-Objektes (ohne Mehrwertsteuer) wird unter Abzug der Verwertungskosten und des Marktwertes, der bei regulärer Vertragsbeendigung voraussichtlich für das Leasing-Objekt erzielt worden wäre (Nachmiet-Äquivalent) auf die Forderung angerechnet."
begründet keinen über den leasingtypischen Ersatzanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages hinausgehenden Anspruch auf ein „Nachmiet-Äquivalent“.
2. Im Übrigen verstößt die formularmäßige Vereinbarung eines „Nachmiet-Äquivalents“ gegen das Transparenzgebot für AGB.
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