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I-24 U 166/07 - Zuschadenkommen eines Heimbewohners, Entlastung des Betreibers, HaftungLeitsatz: Kommt ein Heimbewohner innerhalb des Heims unfallbedingt zu Schaden, so hat sich der Betreiber des Heims zu entlasten, wenn sich der Unfall während einer konkreten Pflegemaßnahme ereignet hat (Anschluss an BGH NJW 2005, 1937; hier verneint für das ungeklärte Lösen eines Sicherheitsgurtes an einem Rollstuhl).OLG Düsseldorf20.03.2008
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12 U 27/08 - Berufung gegen Zweites Versäumnisurteil; unverschuldete Säumnis; unabwendbarer Zufall; Einspruchstermin; Erkrankung des Anwalts; Terminvertretung; Vollmacht; Untervollmacht; Vertagungsantrag; schuldhaft versäumter EinspruchsterminLeitsatz: Das Nichtwahrnehmen des Einspruchstermins durch den Rechtsanwalt ist nur dann ein unabwendbarer Zufall, wenn der Termin trotz aller Maßnahmen, die der Anwalt für den Fall der Erkrankung treffen muss, nicht eingehalten werden konnte. Das ist dann nicht der Fall, wenn er zwar einen Kollegen beauftragt, Vertagungsantrag zu stellen, nicht aber vorsorglich auch für einen Terminsvertreter zu sorgen; das Argument, er habe keine Vollmacht zur Erteilung einer Untervollmacht besessen, entschuldigt nicht.KG18.03.2008
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I-24 U 136/07 - Unstatthafter Urkundenprozess mit Mietzinsklage bei unstreitig anfänglichem Mangel; urkundlicher Beweis für Mangelbeseitigung:Leitsatz: Die Mietzinsklage ist im Urkundenprozess unstatthaft, wenn die Mietsache unstreitig mit einem anfänglichen Mangel behaftet war und der Vermieter die vom Mieter bestrittene Beseitigung des Mangels nicht urkundlich zu beweisen vermag.OLG Düsseldorf18.03.2008
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3 W 28/08 - Ablehnende Entscheidung über den Antrag auf Einholung eines neuen Gutachtens unanfechtbar; selbständiges Beweisverfahren; Vermeidung von Prozessen; Obergutachten; unverwertbares Gutachen; Beschränkung von AnfechtungsmöglichkeitenLeitsatz: 1. Lehnt das Gericht den Antrag auf Einholung eines neuen Gutachtens durch einen anderen Sachverständigen ab, ist der Beschluss unanfechtbar. 2. Das gilt auch im selbständigen Beweisverfahren. (Leitsätze der Redaktion)OLG Rostock17.03.2008
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I-24 U 152/07 - Unzulässige Heizkostenpauschale; Mieterhöhung bei automatischer Mietanpassungsklausel; Minderungssausschluss; Nebenkostenvorauszahlung; Nebenkostenpauschale; Betriebskosten; Wertsicherungsklausel; Mietminderung bei Baulärm; Besuch von DrittenLeitsatz: 1. Zur Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer abzurechnenden Nebenkostenvorauszahlung. 2. Zur Berechnung anteiliger Heizkosten bei unzulässiger Heizkostenpauschale. 3. Eine "automatische" Mietanpassungsklausel setzt ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht voraus; dieses ist nur für den Verzug des Mieters mit den Erhöhungsbeträgen bedeutsam. 4. Zur Mietminderung bei Baulärm und Belästigungen des Mieters und seiner Besucher durch Dritte (hier jeweils verneint).OLG Düsseldorf11.03.2008
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I-24 U 138/07 - Ablauf der Verjährungsfrist nicht immer am Jahresende; Einreichung des Mahnbescheides; Hemmung der Verjährung; Feiertag; automatische Mietanpassungsklausel; Mieterhöhungsverlangen; Verzug des Mieters mit Mieterhöhungsbeträgen; endgültiger Auszug des Mieters; fehlende Gebrauchsüberlassung; WeitervermietungLeitsatz: 1. Endete die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2005, so konnte durch Einreichung eines - demnächst zugestellten Mahnbescheids am 2.1.2006 (Montag) die Hemmung der Verjährung noch herbeigeführt werden, weil der letzte Tag der Frist - der 31.12.2005 - auf einen Sonnabend fiel und der 1.1.2006 ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag war. 2. Eine „automatische" Mietanpassungsklausel setzt ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nicht voraus; dieses ist nur für den Verzug des Mieters mit den Erhöhungsbeträgen bedeutsam (vgl. auch Senat, Urteil vom 11.3.2008 - 1-24 U 152/07- z. V. b.). 3. Der Mieter beruft sich rechtsmissbräuchlich auf fehlende Gebrauchsüberlassung, wenn er ohne Rücksicht auf den fortbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen ist und keine Miete mehr gezahlt hat und er auf diese Weise den Vermieter zu einer Weitervermietung der Mietsache veranlasst hat.OLG Düsseldorf11.03.2008
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12 U 123/07 - StundungsvereinbarungLeitsatz: Vereinbaren Gewerbemieter und Vermieter, dass der Mieter eine aufgelaufene Mietschuld (hier: 55.000 €) schuldet und diesen Betrag in 120 Monatsraten zahlen darf, so liegt darin auch eine Stundungsvereinbarung. Eine Stundungsvereinbarung kann von dem Gläubiger gekündigt werden, wenn der Anspruch durch den Schuldner in erheblicher Weise gefährdet wird und dem Gläubiger deshalb ein Festhalten an der Stundungsvereinbarung nicht mehr zumutbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn der Schuldner etwa ein Jahr keine Raten zahlt. (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 12. August 2009 - XII ZR 87/08 -)KG10.03.2008
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I-24 U 181/07 - Untermietvertrag, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, GewerberaummietrechtLeitsatz: 1. Die Aktivlegitimation des Untervermieters für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz gegen den Untermieter ist nicht schlüssig, wenn sich aus dem Unter-Mietvertrag und weiteren Mietverträgen ergibt, dass der Untervermieter seinerseits nur Mieter und Untermieter ist und die entsprechenden Ansprüche an den jeweils übergeordneten (Unter-) Vermieter abgetreten sind. 2. Die formularmäßige Vorausabtretung von Ansprüchen des Untervermieters an seinen Vermieter ist im Gewerberaummietrecht grundsätzlich nicht zu beanstanden.OLG Düsseldorf06.03.2008
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22 W 2/08 - Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Kautionszahlung; Anspruch auf Mietkaution als Daueranspruch; Fälligkeit; BankbürgschaftLeitsatz: Die Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Stellung einer Kaution beginnt nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit der Fälligkeit des Anspruchs; der Verjährungsbeginn ist nicht bis zum Ende der Mietzeit hinausgeschoben.KG03.03.2008
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12 U 25/08 - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung, mit Berufung angegriffenes Räumungsurteil, Berufungsbegründung, OHG als Beklagter, Vermögenslage der Gesellschaft, nicht der Gesellschafter maßgebend, Nachteil, wirtschaftliche Existenzgefährdung bei Räumung, Geschäftslokal als einzige EinnahmequelleLeitsatz: 1. Droht die Zwangsvollstreckung aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren, mit der Berufung angegriffenen Räumungsurteil vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, kann bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung die Erfolgsaussicht der Berufung nicht entscheidend berücksichtigt werden, wenn noch keine abschließende Berufungsbegründung vorliegt. 2. Bei der Beurteilung der Fähigkeit einer oHG als Beklagter, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden zu können, kommt es nur auf die Vermögenslage der Gesellschaft an, nicht aber auf die der Gesellschafter. 3. Nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne des § 707 ZPO wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz im Fälle der Räumung des Geschäftslokals (Hotel) als einziger Einnahmequelle der Beklagten.KG28.02.2008