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Urteil Zuschadenkommen eines Heimbewohners, Entlastung des Betreibers, Haftung
Schlagworte
Zuschadenkommen eines Heimbewohners, Entlastung des Betreibers, Haftung
Leitsatz
Kommt ein Heimbewohner innerhalb des Heims unfallbedingt zu Schaden, so hat sich der Betreiber des Heims zu entlasten, wenn sich der Unfall während einer konkreten Pflegemaßnahme ereignet hat (Anschluss an BGH NJW 2005, 1937; hier verneint für das ungeklärte Lösen eines Sicherheitsgurtes an einem Rollstuhl).
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