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Urteil Untermietvertrag, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, Gewerberaummietrecht


Schlagworte

Untermietvertrag, Nutzungsentschädigung, Schadensersatz, Gewerberaummietrecht

Leitsätze

1. Die Aktivlegitimation des Untervermieters für Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz gegen den Untermieter ist nicht schlüssig, wenn sich aus dem Unter-Mietvertrag und weiteren Mietverträgen ergibt, dass der Untervermieter seinerseits nur Mieter und Untermieter ist und die entsprechenden Ansprüche an den jeweils übergeordneten (Unter-) Vermieter abgetreten sind.

2. Die formularmäßige Vorausabtretung von Ansprüchen des Untervermieters an seinen Vermieter ist im Gewerberaummietrecht grundsätzlich nicht zu beanstanden.

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