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63 S 138/24 - Unwirksame Vereinbarung einer IndexmieteLeitsatz: Die Vereinbarung einer Indexmiete an einer überraschenden Stelle im Mietvertrag - hier: nicht im Rahmen der Regelungen über Miete und Nebenkosten, sondern unter „sonstige Vereinbarungen“ - ist als überraschende und gegen das Transparenzgebot verstoßende Klausel selbst dann unwirksam, wenn sie im Mietvertrag als letzte Vereinbarung unmittelbar vor den Unterschriften der Vertragsparteien steht.Der bloße Verweis auf eine Rechtsvorschrift - hier: der Verweis auf § 557b BGB (Indexmiete) - ist unzureichend, wenn nicht auch über den Inhalt der in Bezug genommenen Norm unterrichtet wird.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.01.2025
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III ZR 159/97 - Bergschadensersatz; Verjährung; Unterbrechung der VerjährungLeitsatz: Nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilende Ersatzansprüche wegen Bergschäden verjähren gemäß § 25 BergG regelmäßig in zwei Jahren. Die Unterbrechung der Verjährung bestimmt sich ab dem 3. Oktober 1990 nach den Vorschriften des BGB (§§ 208 ff.).BGH08.07.1999