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63 S 138/24 - Unwirksame Vereinbarung einer IndexmieteLeitsatz: Die Vereinbarung einer Indexmiete an einer überraschenden Stelle im Mietvertrag - hier: nicht im Rahmen der Regelungen über Miete und Nebenkosten, sondern unter „sonstige Vereinbarungen“ - ist als überraschende und gegen das Transparenzgebot verstoßende Klausel selbst dann unwirksam, wenn sie im Mietvertrag als letzte Vereinbarung unmittelbar vor den Unterschriften der Vertragsparteien steht.Der bloße Verweis auf eine Rechtsvorschrift - hier: der Verweis auf § 557b BGB (Indexmiete) - ist unzureichend, wenn nicht auch über den Inhalt der in Bezug genommenen Norm unterrichtet wird.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.01.2025
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I ZR 138/24 - Halbteilungsgrundsatz auch bei Beauftragung des Maklers durch DritteLeitsatz: a) § 656d Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst nicht nur Vereinbarungen der Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus untereinander, sondern jegliche Art vertraglicher Vereinbarungen, durch die unmittelbar oder mittelbar ein Anspruch des Maklers auf Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn gegenüber der Partei begründet wird, die nicht Partei des Maklervertrags ist.b) Haben sich die Käufer im Innenverhältnis zur Verkäuferin verpflichtet, den Maklerlohn in voller Höhe zu bezahlen, bleibt die Verkäuferin als die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, nicht i.S.d. § 656d Abs. 1 Satz 1 BGB zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet.c) Eine Vereinbarung, die gegen § 656d BGB verstößt, ist nichtig. Eine geltungserhaltende Reduktion mit der Folge, dass die andere Partei zur Zahlung des hälftigen Maklerlohns verpflichtet bleibt, findet nicht statt.BGH06.03.2025
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III ZR 159/97 - Bergschadensersatz; Verjährung; Unterbrechung der VerjährungLeitsatz: Nach dem Recht der ehemaligen DDR zu beurteilende Ersatzansprüche wegen Bergschäden verjähren gemäß § 25 BergG regelmäßig in zwei Jahren. Die Unterbrechung der Verjährung bestimmt sich ab dem 3. Oktober 1990 nach den Vorschriften des BGB (§§ 208 ff.).BGH08.07.1999