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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 17)
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8 U 6/18 - Verletzung der Räumungspflicht kann Vorenthaltung bedeuten und Masseverbindlichkeit werdenDer Fall: ...Beklagten u. a. Entfernung der Fundamente und...KG25.02.2019
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Not 6/18 - Kaufpreishinterlegung auf NotaranderkontoDer Fall: ...wird u. a. vorgeworfen, Gelder von...KG14.05.2019
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BVerwG 8 C 15.07 - Unternehmensrestitution; JCC; Rechtsnachfolge; Naturalrestitution; Entschädigung; anteilige Entschädigung; Liquidation; LiquidationsverpflichtungLeitsatz: Erhält die JCC als Rechtsnachfolgerin eines geschädigten sog. jüdischen Unternehmensträgers, an dem auch nicht-jüdische Gesellschafter Anteile hatten, einen ehemals zum Unternehmen gehörenden Vermögenswert zurück (Unternehmensrestitution), so ist sie verpflichtet, das durch die Rückerstattung Erlangte unter den Gesellschaftern nach dem Verhältnis der Kapitalanteile zu verteilen. Wird nur Entschädigung in Geld gewährt, bedarf es keiner solchen Verteilung, weil der Entschädigungsanspruch der JCC dem Grunde nach auf den Anteil des "jüdischen" Gesellschafters beschränkt ist.BVerwG25.06.2008
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64/63 a S 173/83 - Anspruch auf Wertverbesserungszuschlag vor Abschluß des Preisstellenverfahrens; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Wertverbesserungszuschlag; Rechtsmittel, Wirkung; Unanfechtbarkeit; Wirkung, aufschiebende; Mieterhöhungserklärung; Kündigung, fristloseLeitsatz: 1. Ist ein Wertverbesserungszuschlag mietvertraglich vereinbart, ist eine Mieterhöhungserklärung gem. § 18 Abs. 1 1. BMG nicht mehr notwendig. 2. Seit Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin sind Modernisierungszuschläge auch dann fällig, wenn ein vorliegender Preisstellenbescheid noch keine Bestandskraft hat; die Nichtzahlung des Zuschlags berechtigt den Vermieter, bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen, zur fristlosen Kündigung.LG Berlin10.08.1983
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8 Wx 10/01 - Grundbuchverfahren, Amtswiderspruch bei RestitutionsantragLeitsatz: Das Restitutionsverfahren begründet zugunsten des Antragstellers keine rechtliche Position, gegenüber dem Grundbuchamt die Eintragung eines Amtswiderspruchs durchzusetzen.OLG Brandenburg06.09.2001
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VII ZR 276/05 - Schadensersatzanspruch des Wohnungseigentümers gegen Veräußerer; Nebenansprüche der WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: 1. Ein Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft, vom Veräußerer Vorschuß auf Mängelbeseitigungskosten zu fordern, läßt jedenfalls bis zur Zahlung des Vorschusses grundsätzlich die Befugnis des einzelnen Erwerbers unberührt, vom Veräußerer die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung zu dem Zweck zu verlangen, die Voraussetzungen für den großen Schadensersatzanspruch oder die Wandelung zu schaffen. 2. Ein Vergleich aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem Mängel des Wohnungseigentums abgegolten werden, läßt die bereits entstandenen Ansprüche der Erwerber unberührt, vom Veräußerer großen Schadensersatz oder Wandelung zu verlangen. 3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Veräußerers von Wohnungseigentum, nach der die Wandelung ausgeschlossen ist und der große Schadensersatz nur im Falle grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes geltend gemacht werden kann, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam. 4. Eine Klausel in einer Bürgschaft gemäß § 7 i. V. mit § 2 Abs. 2 Makler- und Bauträgerverordnung, nach der Voraussetzung für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist, daß die Fälligkeit und Höhe des Kaufpreisrückgewähranspruchs entweder durch ein rechtskräftiges Urteil/einen rechtskräftigen Vergleich oder durch eine übereinstimmende Erklärung von Erwerber und Veräußerer nachgewiesen werden, ist überraschend und wird nicht Vertragsbestandteil. 5. Eine Klausel in einer Bürgschaft nach § 7 i. V. mit § 2 Abs. 2 Makler- und Bauträgerverordnung, nach der Voraussetzung für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist, daß der Erwerber vorher auf seinen Anspruch gegenüber der Bank aus der Pfandfreigabeverpflichtung verzichtet, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.BGH27.07.2006
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I ZB 61/19 - Räumungstitel gegen Gesamtschuldner wirkt auch gegen jeden einzelnen Schuldner (hier: Mieter)Der Fall: ...Einzelrichterin des LG Mainz u. a. mit der...BGH30.04.2020
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V ZR 84/16 - Bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Sondereigentum Sache des Sondereigentümers, öffentlich-rechtliche Stellplatzanforderungen Sache der GemeinschaftDer Fall: .... Diese gab dem Beklagten u. a. auf, einen...BGH09.12.2016
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VG 31 A 241.04 - Prozessführungsbefugnis; Sachbefugnis; Liquidationsgesellschaft; Unternehmensträger; Bemessung der Entschädigung; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Entschädigungsbemessung; HypothekLeitsatz: § 2 Satz 5 Halbsatz 3 NS-VEntschG schreibt die modifizierte Anwendung von § 3 Abs. 4 EntschG, auf den § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 EntschG im Zusammenhang mit der Ermittlung des Reinvermögens verweist, ohne Einschränkung vor.VG Berlin25.11.2005
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II ZR 155/18 - Zuständigkeit für fristlose Kündigung eines GenossenschaftsvorstandsLeitsatz: Die gesetzliche Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft liegt bei deren General- oder Vertreterversammlung. Die Neufassung von § 39 Abs. 1 GenG durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1911) hat daran nichts geändert.BGH03.07.2019