Urteil Bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Sondereigentum Sache des Sondereigentümers, öffentlich-rechtliche Stellplatzanforderungen Sache der Gemeinschaft
Schlagworte
Bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Sondereigentum Sache des Sondereigentümers, öffentlich-rechtliche Stellplatzanforderungen Sache der Gemeinschaft
Leitsatz
1. Es ist grundsätzlich Sache des jeweiligen Sondereigentümers, etwaige das Sondereigentum betreffende bauordnungsrechtliche Vorgaben, wie etwa den in einer Wohnung erforderlichen Einbau einer Toilette und einer Badewanne bzw. Dusche, auf eigene Kosten zu erfüllen.
2. Die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen an den Stellplatznachweis ist auch dann Aufgabe aller Wohnungseigentümer, wenn der Nachweis bei einer Aufteilung gemäß § 3 WEG nicht oder nicht vollständig geführt worden ist (im Anschluss an BGH vom 26. Februar 2016, V ZR 250/14, GE 2016, 981 = NJW 2016, 2181 Rn. 13 ff.).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?