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Urteil Kaufpreishinterlegung auf Notaranderkonto
Schlagworte
Kaufpreishinterlegung auf Notaranderkonto
Leitsatz
Der Notar hat in eigener Verantwortung zu prüfen, ob für die Entgegennahme von Geld zur Verwahrung ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Der ihm dabei zustehende, von den Aufsichtsbehörden nur eingeschränkt nachprüfbare Beurteilungsspielraum steht der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen im Einzelfall nicht entgegen, auch wenn dem Notar keine regel- oder standardmäßige Verwendung von Notaranderkonten vorzuwerfen ist.
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