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  1. 64 S 333/92 - Hausverwalter; Prozeßführungsbefugnis
    Leitsatz: Ein Wohnungsverwalter, der nach dem Hausverwaltervertrag und der dazu gehörenden Hausverwaltervollmacht nur ermächtigt ist, Mieten und Nebenkosten im eigenen Namen für den Vermieter geltend zu machen, kann aus dieser Ermächtigung keine Prozeßführungsbefugnis herleiten, weil diese Ermächtigung unwirksam ist.
    LG Berlin
    08.01.1993
  2. 64 0 20/92 - Gerichtszuständigkeit; Nutzungsentschädigung; Kündigung; Gebäudeeigentum; Vertragsverhandlung; Nutzungsentgelt
    Leitsatz: 1. Macht der Eigentümer des früher an eine LPG verpachteten Grundstücks gegen die Rechtsnachfolgerin der LPG Ansprüche wegen Nutzungsentschädigung geltend, so handelt es sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz. 2. Die Kündigung des zwischen dem Eigentümer und dem Bezirkslandwirtschaftsrat geschlossenen Pachtvertrages ersetzt nicht die Kündigung des zwischen dem Landwirtschaftsrat und dem Nutzer (LPG bzw. ihre Rechtsnachfolgerin) geschlossenen Vertrages. 3. Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer Verhältnis oder aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Nutzer sind ausgeschlossen, soweit der Nutzer auf dem ihm überlassenen Grundstück Gebäude errichtet hat, an dem er gesondertes Gebäudeeigentum erworben hat. 4. Soweit jedoch zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer bereits unmittelbar vor dem Abschluß stehende Vertragsverhandlungen über ein Nutzungsentgelt geschwebt haben, die lediglich infolge unbegründeter Weigerung des Nutzers nicht zum Abschluß gekommen sind, kann der Eigentümer aus dem Gesichtspunkt des enttäuschten Vertrauens in den Vertragsschluß das in dem Vertragsentwurf vorgesehene Nutzungsentgelt verlangen. § 2 a Abs. 3 Satz 1 des Art. 233 EGBGB n. F., wonach ein Nutzungsentgelt nur auf einvernehmlicher Grundlage verlangt werden kann, steht diesem Anspruch nicht entgegen.
    LG Berlin
    08.01.1993
  3. 66 S 114/92 - Mangel; Lärmbelästigung; Sozialverträglichkeit; Zumutbarkeit; Kinderlärm; Kinderspielplatz
    Leitsatz: 1. Bei der Prüfung der Sozialverträglichkeit bzw. Zumutbarkeit der durch spielende Kinder verursachten Geräusche sind DIN-Normen und objektive Meßergebnisse nur bedingt als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. 2. Das Interesse der Mieter an einer ruhigen und ungestörten Wohnung ist gegenüber dem Bedürfnis der in dem Wohnhaus aufhältlichen Kinder, sich kindgemäß und entsprechend lärmintensiv zu verhalten, nachrangig, wenn bei Mietvertragsabschluß erkennbar war, daß die Wohnung Kinderlärm ausgesetzt sein würde (vgl. auch Zif-fer 8 Abs. 1 der Ausführungsvorschriften zu § 8 Abs. 3 der Bauordnung Berlin - AV Kinderspielplätze - vom 30.4.1986 (ABl. Berlin S. 842).
    LG Berlin
    11.01.1993
  4. 62 S 371/92 - Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; Rückstandstilgung
    Leitsatz: Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters voraus. Dabei kann zugunsten des Mieters berücksichtigt werden, wenn er die Rückstände nach Zugang der Kündigung tilgt.
    LG Berlin
    11.01.1993
  5. 03 Lw 7/91 - Nutzungsvertrag; Schadenshaftung; Landkreis
    Leitsatz: Frage der Rechtsnachfolge: Keine Haftung des Landkreises, des Landes oder der Bundesrepublik Deutschland für Schäden aufgrund eines 1978 mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Nutzungsvertrages.
    KreisG Weimar
    11.01.1993
  6. 64 S 288/92 - Räumungsvergleich; Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage
    Leitsatz: 1. Nach Abschluß eines Räumungsvergleichs nutzt der Mieter die Räume bis zur tatsächlichen Rückgabe aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. 2. Dieses gesetzliche Schuldverhältnis kann aus wichtigem Grund wie ein Mietverhältnis gekündigt werden. 3. Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage nach Abschluß eines Räumungsvergleichs.
    LG Berlin
    12.01.1993
  7. 1 BvL 7/92; 1 BvL 27/92; 1 BvL 49/92 - Verfassungsbeschwerde; Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Bestandschutz für Erbscheine
    Leitsatz: Die erbrechtlichen Übergangsvorschriften des Einigungsvertrages hatten den Zweck, aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes den bisherigen Rechtszustand aufrechtzuerhalten und eine rückwirkende Überprüfung abgeschlossener Vorgänge zu verhindern. Es entspricht allgemeinen Grundsätzen des Erbrechts und des Internationalen Privatrechts, abgeschlossene Vorgänge von Neuregelungen auszunehmen.
    BVerfG
    12.01.1993
  8. 2 A 263/92 - Kommanditisten; Kommanditgesellschaft; Quorum; Betriebsfortführung; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Geschäftsbetriebseinstellung
    Leitsatz: Stellen die Kommanditisten einer in Volkseigentum übergegangenen Kommanditgesellschaft mit ausreichendem Quorum bei der Treuhandanstalt einen Antrag auf Privatisierung und weisen sie dabei darauf hin, daß es sich um Vermögen der "ehemaligen Ziegelei K." handele, so ist das so anzusehen, als ob der Betrieb nicht fortgeführt werden solle. Die Rückgabe der Vermögenswerte hat dann an die Kommanditisten und nicht an die ehemalige Gesellschaft und damit an die Treuhandanstalt zu erfolgen.
    VerwG Dessau
    13.01.1993
  9. 1 BvR 1474/92 - Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Unternehmensverkauf durch Treuhand; Investitionsvorrang
    Leitsatz: Einstweilige Anordnung zur Verhinderung des Verkaufs eines Unternehmens durch die Treuhandanstalt.
    BVerfG
    13.01.1993
  10. VIII ARZ 6/92 - Mietvertrag; Eintrittsrecht des überlebenden Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft
    Leitsatz: Der überlebende Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft tritt in entsprechender Anwendung des § 569 a Abs. 2 Satz 1 BGB in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters ein.
    BGH
    13.01.1993