« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 373)
Sortierung:
-
V ZR 284/92 - Modrowkaufvertrag über zur Nutzung überlassenes GrundstückLeitsatz: Der Eigentümer eines Einfamilienhauses, der aufgrund des "Modrow-Gesetzes" zur Vervollständigung auch das Eigentum an dem ihm mit dinglicher Wirkung zur Nutzung überlassenen Grundstück erwerben wollte, hat nach Inkrafttreten der DDR Kommunalverfassung am 17. Mai 1990 keinen Anspruch mehr auf Abschluß eines Kaufvertrages zu den bei der zurückliegenden Antragstellung geltenden Baulandpreisen.BGH11.11.1993
-
V ZR 269/91 - Nutzungsrecht zur Errichtung und persönlichen Nutzung eines Eigenheimes; hängendes Nutzungsrecht; Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten wegen Rückübertragungsanspruch; vermögensrechtlicher Anspruch an durch staatliche Verwalter oder nach Überführung in Volkseigentum durch den Verfügungsberechtigten an Dritte veräußerte Vermögenswerte; Vorrang des VermögensgesetzesLeitsatz: a) Ein Nutzungsrecht zur Errichtung und persönlichen Nutzung eines Eigenheimes konnte, wenn die hierfür nach § 287 ZGB erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren, auch nicht aufgrund der sozialen Wirklichkeit in der ehemaligen DDR entstehen. b) Das Vermögensgesetz schließt in Fällen "hängender" Nutzungsrechte (bauliche Nutzung von Grundstücken mit Billigung staatlicher Stellen der ehemaligen DDR ohne Begründung eines Nutzungsrechtes nach § 287 ZGB) an beschlagnahmten Grundstücken zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers gegen den Nutzer nicht aus; gegenüber solchen Ansprüchen kann sich der Nutzer jedoch auf ein einstweiliges Recht zum Besitz nach dem durch das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz geschaffenen Moratorium (Art. 233, § 2 a EGBGB) berufen. c) Die Unterlassungspflicht des Verfügungsberechtigten nach § 3 Abs. 3 VermG kann jedenfalls nicht auf solche tatsächlichen Maßnahmen ausgedehnt werden, die das Rückübertragungsinteresse des Berechtigten nicht beeinträchtigen (hier: endgültige Fertigstellung eines bei Inkrafttreten des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 bereits weitgehend hergestellten Bauwerks).BGH19.02.1993
-
V ZR 87/91 - Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten nach Veräußerung des Grundstücks; Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage; Entschädigung für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten WohnungLeitsatz: 1. Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385). 2. Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig. 3. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Ge-brauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.BGH05.03.1993
-
V ZR 247/91 - Ausreiseverkauf; formnichtiger TreuhandvertragLeitsatz: a) Das Revisionsgericht ist durch § 17 a Abs. 5 GVG nicht an der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs gehindert, wenn das Berufungsgericht diese Frage verneint und die Klage deshalb abgewiesen hat. b) Haben die Parteien zur legalen Ausreise aus der ehemaligen DDR zum Schein einen Grundstücks-/Eigenheimkaufvertrag beurkunden lassen, dem Erwerber aber nur die Stellung eines Treuhänders einräumen wollen, so ist dieser nicht Eigentümer geworden; nach dem Beitritt besteht kein Bedürfnis, dem formnichtigen Treuhandvertrag (nach § 242 oder dem Rechtsgedanken des § 313 Satz 2 BGB) Bestandsschutz zu verleihen, denn die Parteien haben den mit dem verdeckten Geschäft verfolgten Zweck im Ergebnis erreicht. c) Das Vermögensgesetz schließt zivilrechtliche Ansprüche nicht aus, die darauf zurückzuführen sind, daß die Parteien zur legalen Ausreise aus der ehemaligen DDR einen Grundstücks-/Eigenheimkaufvertrag beurkunden ließen, dem Erwerber aber nur die Stellung eines Treuhänders einräumen wollten.BGH19.03.1993
-
V ZR 234/91 - Verjährungseinrede; Verwirkung des GrundbuchberichtigungsanspruchsLeitsatz: a) Die nach dem Recht der DDR eingetretene Verjährung ist in einem Rechtsstreit um den Anspruch nach dem 3. Oktober 1990 nicht mehr von Amts wegen zu berücksichtigen. b) Der Grundbuchberichtigungsanspruch kann verwirkt werden. c) Sind bei fehlerhafter Subsumtion unter einen unbestimmten Rechtsbegriff (hier: Verwirkung) weitere tatsächliche Feststellungen weder erforderlich noch zu erwarten, so kann das Revisionsgericht die Anknüpfungstatsachen selbst dahin würdigen, ob sie die Subsumtion zulassen.BGH30.04.1993
-
V ZR 168/92 - Beschwerdewert; ErsatzvornahmekostenLeitsatz: Bei der Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung ist der Wert der Beschwer nach dem Interesse des Bekl., sich gegen die Kosten einer Ersatzvornahme zu wehren, gemäß § 3 ZPO zu bemessen. Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann daher den Wert des Streitgegenstandes übersteigen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung: z. B. Senatsbeschluß v. 23. Januar 1986, V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737).BGH10.12.1993
-
V ZR 158/92 - Grundstücksschenkungsvertrag; Scheinvertrag; Wirksamkeit des verdeckt abgeschlossenen formnichtigen KaufvertragesLeitsatz: Haben die Parteien im Hinblick auf die Reglementierung des Bodenverkehrs in der DDR zum Schein einen Grundstücksschenkungsvertrag beurkunden lassen, so kann es erforderlich sein, den verdeckt abgeschlossenen formnichtigen Kaufvertrag nach Treu und Glauben als wirksam zu behandeln. Der Käufer ist dann Eigentümer geworden.BGH10.12.1993
-
V ZR 157/92 - Kaufvertrag; Eigenschaftszusicherung; ErschließungskostenLeitsatz: Die Erklärung des Grundstücksverkäufers im notariellen Kaufvertrag, Kosten der Erschließung seien im Preis enthalten, ist nicht die Zusicherung einer Eigenschaft des Grundstücks, sondern eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmung, wer im Innenverhältnis die Erschließungskosten zu tragen hat (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 28. November 1980, V ZR 105/79, NJW 1981, 1600, 1601).BGH02.07.1993
-
V ZR 156/92 - Datschengrundstück; Wochenendhausbebauung; BesitzmoratoriumLeitsatz: Für eine zu Erholungszwecken überlassene Bodenfläche, auf der ein Wochenendhaus errichtet wurde, ist das Moratorium nicht nach Art. 233 § 2 a Abs. 7 EGBGB ausgeschlossen, wenn das Nutzungsrecht (§ 18 LPG-Gesetz 1982) kraft Gesetzes entfallen ist und der Eigentümer des Wochenendhauses daher ohne das Moratorium nicht mehr zum Besitz berechtigt wäre.BGH08.10.1993
-
V ZB 9/92 - Wohnungseigentumsverwalter; Sondervergütung für gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche der WohnungseigentümerLeitsatz: Macht der von den Wohnungseigentümern hierzu ermächtigte Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, handelt es sich nicht um eine unerlaubte Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Dem Verwalter kann hierfür von den Wohnungseigentümern eine Sondervergütung bewilligt werden, die er nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abrechnen darf.BGH06.05.1993