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Urteil Grundstücksschenkungsvertrag
Schlagworte
Grundstücksschenkungsvertrag; Scheinvertrag; Wirksamkeit des verdeckt abgeschlossenen formnichtigen Kaufvertrages
Leitsatz
Haben die Parteien im Hinblick auf die Reglementierung des Bodenverkehrs in der DDR zum Schein einen Grundstücksschenkungsvertrag beurkunden lassen, so kann es erforderlich sein, den verdeckt abgeschlossenen formnichtigen Kaufvertrag nach Treu und Glauben als wirksam zu behandeln. Der Käufer ist dann Eigentümer geworden.
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