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1 BvL 25/88 - Einheitswert; GrundvermögenLeitsatz: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte des Grundvermögens. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG14.12.1993
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V ZR 168/92 - Beschwerdewert; ErsatzvornahmekostenLeitsatz: Bei der Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung ist der Wert der Beschwer nach dem Interesse des Bekl., sich gegen die Kosten einer Ersatzvornahme zu wehren, gemäß § 3 ZPO zu bemessen. Der Wert des Beschwerdegegenstandes kann daher den Wert des Streitgegenstandes übersteigen (Aufgabe der früheren Rechtsprechung: z. B. Senatsbeschluß v. 23. Januar 1986, V ZR 119/85, NJW-RR 1986, 737).BGH10.12.1993
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V ZR 158/92 - Grundstücksschenkungsvertrag; Scheinvertrag; Wirksamkeit des verdeckt abgeschlossenen formnichtigen KaufvertragesLeitsatz: Haben die Parteien im Hinblick auf die Reglementierung des Bodenverkehrs in der DDR zum Schein einen Grundstücksschenkungsvertrag beurkunden lassen, so kann es erforderlich sein, den verdeckt abgeschlossenen formnichtigen Kaufvertrag nach Treu und Glauben als wirksam zu behandeln. Der Käufer ist dann Eigentümer geworden.BGH10.12.1993
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VG 25 A 426.93 - Investitionsvorrangverfahren; Betriebseinweisung; Investitionsvorhaben; Gleichwertigkeit; Anhörungsverfahren; verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: 1. Auf Vermögenswerte, die in der Zeit von 1933 bis 1945 entzogen worden sind, findet das InVorG Anwendung. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Investitionsvorhaben ist die Sechs-Wochen-Frist gemäß § 5 Abs. 3 InVorG. 3. Bei vorgetragenen Mängeln des Anhörungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Kl. ordnungsgemäß angehört worden ist, nicht darauf, ob das auch auf alle anderen Beteiligten zutrifft. 4. Zur Frage mehrfacher Investitionsvorrangverfahren und mehrfacher vorläufiger Einweisungen.VG Berlin09.12.1993
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IV ZR 233/92 - Hausratsversicherung; Einbruchsdiebstahl; Einsteigen in ein GebäudeLeitsatz: Das Einsteigen in einen nicht von außen zugänglichen Balkon ist ein Einsteigen in ein Gebäude im Sinne des § 3 B Nr. 1 a VHB 74.BGH08.12.1993
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61 S 240/93 - Hofbenutzung, Pkw-Einstellplatz/GewohnheitsrechtLeitsatz: 1. Ist den Mietern von Wohnraum in einem Mehrfamilienhaus die Mitbenutzung des Hofbereiches zum Abstellen ihrer Pkw nur gestattet worden, ohne daß ihnen vom Vermieter bestimmt abgegrenzte Einzelflächen zugewiesen wurden, liegt lediglich die Einräumung einer jederzeit widerrufbaren Nutzungschance vor. 2. Zur Frage, wann in solchem Fall von einem Recht auf Nutzung eines bestimmten Pkw Einstellplatzes auf Grund Gewohnheitsrechtes ausgegangen werden kann.LG Berlin06.12.1993
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64 S 252/93 - Beweislast; Wasserschaden; ZeitwertLeitsatz: 1. Stehen infolge Umbauarbeiten die Hauseingangstüren offen und ist der Seitenflügel, in dem sich die Wohnung des Mieters befindet, im übrigen schon verlassen, so ist bei einem in der leerstehenden Woh-nung über der Wohnung des Mieters eintretenden Wasserschaden der Vermieter verpflichtet, sich zu entlasten, daß der Schaden nicht von ihm zu verantworten ist. 2. Für die Bemessung des Zeitwertes der durch das durchlaufende Wasser beschädigten Gegenstände des Mieters ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Schadenseintritts maßgebend.LG Berlin03.12.1993
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1 BvR 551/93 - Betriebskosten; keine Beschwerde nach schlampiger ProzeßführungLeitsatz: Zu den Anforderungen an eine mietrechtliche Nebenkostenabrechnung. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG03.12.1993
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3 C 683/93 - Nutzungsvertrag; Erholungsgrundstück; Zugangsbeschränkungen; Bedingung; gesellschaftlich vertretbarer Grund; Kündigung; wirtschaftliche Verwertung; NutzungsentgeltverordnungLeitsatz: 1. Unentgeltliche Nutzungsverträge über ein Erholungsgrundstück, die der westdeutsche Eigentümer 1963 für die Zeit bis zum Wegfall der Zugangsbeschränkungen abgeschlossen hat, unterliegen seit 1. Januar 1976 den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches; eine etwa vereinbarte auflösende Bedingung ist unbeachtlich. 2. Solche Verträge sind nach § 314 Abs. 3 Satz 3 ZGB nur kündbar, wenn ein gesellschaftlich vertretbarer Grund vorliegt. 3. Die Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes ist kein Kündigungsgrund. 4. Die Nutzungsentgeltverordnung gilt sinngemäß auch für unentgeltliche Verträge.AG Mitte02.12.1993
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BVerwG 7 B 206.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; irrtümliche Annahme unlauterer Machenschaften; Berechtigung bei mehreren Miteigentumsanteilen an einem GrundstückLeitsatz: 1. Die bloße irrtümliche Annahme eines Betroffenen, er sei unlauteren Machenschaften ausgesetzt gewesen, löst nicht den Schädigungstatbestand aus. 2. Bei mehreren Miteigentumsanteilen an einem Grundstück ist für jeden Anteil gesondert die Berechtigung festzustellen.BVerwG02.12.1993