« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (5 Urteile)

  1. V ZR 273/17 - Beschluss über einheitlichen Einbau, Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern auch für Ausscherer bindend
    Leitsatz: ..., Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NZM...
    BGH
    07.12.2018
  2. V ZR 57/11 - Dingliches Wohnrecht; Beteiligung an Grundkosten für Heizung und Warmwasser bei Nichtnutzung; Betriebskosten
    Leitsatz: .... Juli 1969 - V ZR 37/66, BGHZ 52, 234 ff...
    BGH
    21.10.2011
  3. VIII ZR 290/18 - Streitwert bei behauptetem langfristigen Mietverhältnis
    Leitsatz: Die Beschwer des zur Räumung verurteilten Mieters bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete bei einem Mietverhältnis von unbestimmter Dauer; das gilt auch bei behauptetem Abschluss eines Mietvertrages über 50 Jahre ohne Befristungsgrund. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    26.09.2018
  4. VIII ZR 16/19 - Rechtsmittelbeschwer bei Räumung
    Leitsatz: Die der Berechnung der Beschwer zugrunde liegende Nettomiete richtet sich danach, welche Miete der auf Räumung in Anspruch genommene Mieter nach dem von ihm behaupteten Mietvertrag zu entrichten hat. Ein etwaiger höherer objektiver Mietwert oder eine höhere fiktive Marktmiete ist für die Beurteilung ohne Bedeutung. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    BGH
    04.02.2020
  5. VIII ZR 117/21 - Kosten des Müllmanagements und der Rauchwarnmelder-Wartung
    Leitsatz: a) Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mietobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. b) Die Kosten für die regelmäßige Prüfung und Sicherstellung der Betriebsbereitschaft von in den Mieträumen angebrachten Rauchwarnmeldern sind im Wohnraummietverhältnis als „sonstige Betriebskosten“ i.S.v. § 2 Nr. 17 BetrKV auf den Mieter umlegbar. Sie werden von einer vertraglichen Umlagevereinbarung erfasst, welche die Umlage der Kosten des Betriebs von Brandschutz- und Brandmeldeanlagen auf den Mieter vorsieht. Dem stehen Regelungen in den Bauordnungen der Länder (hier: § 48 Abs. 4 Satz 4 BauO Bln), nach denen (öffentlich-rechtlich) die Wartung dem Mieter obliegt, nicht entgegen.
    BGH
    05.10.2022