Urteil Beschluss über einheitlichen Einbau, Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern auch für Ausscherer bindend
Schlagworte
Beschluss über einheitlichen Einbau, Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern auch für Ausscherer bindend
Leitsatz
Ein auf der Grundlage einer entsprechenden landesrechtlichen Pflicht gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer über den einheitlichen Einbau und die einheitliche Wartung und Kontrolle von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen durch ein Fachunternehmen entspricht regelmäßig auch dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er auch Wohnungen einbezieht, in denen Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Februar 2013 - V ZR 238/11, NZM 2013, 512).
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