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Urteil Streitwert bei behauptetem langfristigen Mietverhältnis
Schlagworte
Streitwert bei behauptetem langfristigen Mietverhältnis
Leitsatz
Die Beschwer des zur Räumung verurteilten Mieters bemisst sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete bei einem Mietverhältnis von unbestimmter Dauer; das gilt auch bei behauptetem Abschluss eines Mietvertrages über 50 Jahre ohne Befristungsgrund.
(Leitsatz der Redaktion)
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