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  1. 14 S 23/21 - Grob fahrlässige Unkenntnis anfänglicher Mängel
    Leitsatz: 1. Ungünstige Eigenschaften der Mietsache muss der Vermieter nicht ungefragt offenlegen; ein Inserat mit günstigen Fotos ist keine arglistige Täuschung.2. Grob fahrlässige Unkenntnis von Mängeln schließt eine Minderung oder fristlose Kündigung aus.3. Das ist dann der Fall, wenn der Mieter vor Abschluss des Mietvertrages auf eine gründlichere Besichtigung der Wohnung verzichtet.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Lübeck
    07.07.2022
  2. V ZR 23/21 - (Berliner) Grundstückseigentümer müssen eine die Grenze überschreitende Wärmedämmung dulden
    Urteil: ...Vereinbarkeit der Norm mit Art. 14 Abs. 1 GG. In den...
    BGH
    01.07.2022
  3. 1 BvR 2275/07 - Restitution; Bruchteilseigentum; Durchgriff; weggeschwommene Vermögensgegenstände; verfolgungsbedingte Vermögensschädigungen; Unternehmensrestitution; Wohnungsbau; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; S.-Siedlung; Siedlungsgesellschaft
    Schlagworte: ...S.-Siedlung...
    BVerfG
    16.09.2009
  4. XII ZB 340/14 - Zuständigkeit des WEG-Gerichts in einer Familiensache
    Leitsatz: In einer sonstigen Familiensache ist die Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts nur dann begründet, wenn es sich um eine Streitigkeit nach § 43 WEG handelt oder eine bedeutsame Vorfrage aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts streitentscheidend ist.
    BGH
    16.09.2015
  5. V ZR 27/14 - Erbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, Begründung einer Verpflichtung zur Zahlung von durch Gemeinden, Grunderwerb durch Ersitzen
    Leitsatz: Ein Erbbaurechtsvertrag bedarf als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung der Gemeinde begründet, einen Erbbauzins zu zahlen. Der Erwerb durch Ersitzung trägt seinen Rechtsgrund in sich und schließt Ansprüche gegen den Erwerber aus ungerechtfertigter Bereicherung aus.
    BGH
    22.01.2016
  6. V ZR 77/21 - Unwirksame Bestimmung über einseitige Verwalterbestellung durch den tei-lenden Eigentümer, Vorbehalt der Verwalterbestimmung durch den teilenden Eigentümer
    Der Fall: ...Wohnung Nr. 5 und wurde am 14. Januar 2019 als...
    BGH
    11.03.2022
  7. OVG 10 S 13.12 - Vorläufiger Rechtsschutz eines Denkmaleigentümers gegen ein Bauvorhaben; Bindungswirkung eines Vorbescheides im Verhältnis zu Dritten; Einfügen in die nähere Umgebung; Gebot der Rücksichtnahme; Schutz der Umgebung von Denkmalbereichen; wesentliche Beeinträchtigung eines Denkmalbereiches durch ein Bauvorhaben
    Urteil: .... Beschluss vom 10. Mai 2012, OVG 2 S 13/12), soll...
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.03.2014
  8. VIII ZR 232/15 - Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR, Umfang der Anbietpflicht einer Ersatzwohnung und Rechtsfolgen einer Verletzung der Anbietpflicht
    Leitsatz: ...Rn. 14; vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR...
    BGH
    14.12.2016
  9. VIII ZR 68/17 - Zahlungsklage auf Basis eines fortgeschriebenen Mieterkontos
    Leitsatz: ...69/14, NJW 2015, 162 Rn. 22). Handelt es...
    BGH
    21.03.2018
  10. VII ZR 193/10 - Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers wegen Bauzeitverschiebung; Herausnahme einzelner Bauleistungen; Bieterverfahren; Verzögerung des Vergabeverfahrens; Annahme eines modifizierten Angebotes
    Leitsatz: a) Erteilt der Auftraggeber in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen den Zuschlag auf das Angebot des Bieters unter Herausnahme einzelner Leistungen, ohne dass dies in der Ausschreibung so vorgesehen ist, liegt darin gemäß § 150 Abs. 2 BGB die Ablehnung des Angebots verbunden mit einem neuen Angebot des Auftraggebers. b) Enthält das neue Angebot wegen der Verzögerung des Vergabeverfahrens eine neue Bauzeit, und bringt der Auftraggeber eindeutig und klar zum Ausdruck, dass er den Vertrag mit diesen Fristen zu dem angebotenen Preis bindend schließen will, kann es nicht dahin ausgelegt werden, der Zuschlag sei auf eine Leistung zur ausgeschriebenen Bauzeit erteilt worden (Fortführung von BGH, Urteile vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, BGHZ 186, 295 und VII ZR 129/09, BauR 2010, 1929 = NZBau 2010, 628 = ZfBR 2010, 810; Urteil vom 25. November 2010 - VII ZR 201/08, BauR 2011, 503 = NZBau 2011, 97 = ZfBR 2011, 235). c) Ein solches modifiziertes Angebot des Auftraggebers kann regelmäßig nicht dahin ausgelegt werden, dass stillschweigend das Angebot unterbreitet wird, die Vergütung wegen dem Auftragnehmer infolge der Bauzeitänderung etwa entstehender Mehrkosten in Anlehnung an die Grundsätze des § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen. d) Nimmt der Bieter das modifizierte Angebot an, muss er die Leistung in der neuen Bauzeit zu den vereinbarten Preisen erbringen.
    BGH
    06.09.2012