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Urteil Erbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, Begründung einer Verpflichtung zur Zahlung von durch Gemeinden, Grunderwerb durch Ersitzen


Schlagworte

Erbbaurechtsvertrag als kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, Begründung einer Verpflichtung zur Zahlung von durch Gemeinden, Grunderwerb durch Ersitzen

Leitsätze

Ein Erbbaurechtsvertrag bedarf als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde, wenn er eine Verpflichtung der Gemeinde begründet, einen Erbbauzins zu zahlen.

Der Erwerb durch Ersitzung trägt seinen Rechtsgrund in sich und schließt Ansprüche gegen den Erwerber aus ungerechtfertigter Bereicherung aus.

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