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V ZR 288/19 - Keine Erstattung von Zahlungen eines Wohnungseigentümers ohne EigentümerbeschlussLeitsatz: ...- V ZR 279/17, GE 2019, 803 = NZM 2019, 415...BGH25.09.2020
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V ZR 279/17 - Haftung des Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten der GemeinschaftLeitsatz: Eine Haftung des Wohnungseigentümers gemäß § 10 Abs. 8 Satz 1 WEG für Verbindlichkeiten des Verbands scheidet aus, wenn es sich um Ansprüche anderer Wohnungseigentümer handelt, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis herrühren (sog. Sozialverbindlichkeiten). Hierzu gehören Aufwendungsersatzansprüche, die einem Wohnungseigentümer wegen der Tilgung einer Verbindlichkeit des Verbands zustehen, und zwar auch dann, wenn die Tilgung eine Notgeschäftsführungsmaßnahme i.S.d. § 21 Abs. 2 WEG ist; dies gilt unabhängig davon, ob eine Befriedigung aus dem Gemeinschaftsvermögen zu erwarten ist oder nicht.BGH26.10.2018
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V ZR 254/19 - Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag in einer Zweier-GemeinschaftUrteil: ...ZR 279/17, GE 2019, 803. Offen geblieben...BGH07.05.2021
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V ZR 92/21 - Aufwendungen eines Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten der Ge-meinschaft nicht erstattungsfähigLeitsatz: .... September 2020 - V ZR 288/19, GE 2021, 128 = NZM...BGH25.03.2022
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2-13 S 135/18 - Rückforderung ungültiger Sonderumlage durch ausgeschiedenen WohnungseigentümerLeitsatz: Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht jedenfalls für einen mittlerweile ausgeschiedenen Wohnungseigentümer ein Rückforderungsanspruch. Einer Beschlussfassung der Eigentümer bedarf es hierfür nicht.LG Frankfurt/Main14.03.2019
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V ZR 149/18 - Beseitigung von rechtswidrigen baulichen Veränderungen des GemeinschaftseigentumsLeitsatz: ...vom 28. Januar 2011 - V ZR 141/10, NJW 2011...BGH05.07.2019
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V ZR 202/10 - Rechtsschutzbedürfnis für BeschlussanfechtungsklageLeitsatz: a) Auch nach Vollzug eines Beschlusses der Wohnungseigentümer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind. b) Ein Wohnungseigentümer, der einem Beschluss über eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung nicht zugestimmt hat, wird nach erfolgreicher Beschlussanfechtung auch dann nicht in analoger Anwendung von § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den Kosten befreit, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt ist und nicht rückgängig gemacht werden kann.BGH13.05.2011
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67 S 259/21 - Auch bei vom Kläger in Aussicht gestellten Klageverzichts keine Aufhebung der Aussetzung in einem beim EuGH liegenden Verfahren, MietpreisbremseLeitsatz: 1. Hat ein nationales Gericht den Rechtsstreit ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union mit einem Vorabentscheidungsgesuch befasst, ist es vor Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens nicht gemäß § 150 Satz 1 ZPO zur Aufhebung der Aussetzung verpflichtet, wenn der Kläger den Verzicht auf die Klageforderung für den Fall der Fortsetzung des Rechtsstreits in Aussicht stellt und der Beklagte einer Fortsetzung des Rechtsstreits vor Abschluss des Vorabentscheidungsverfahrens widerspricht.2. Die analoge Anwendung des § 555 Abs. 3 ZPO auf im Zusammenhang mit der Anrufung des Gerichtshofs der Europäischen Union abgegebene oder in Aussicht gestellte Prozesserklärungen kann dahinstehen.LG Berlin03.11.2022