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Urteil Rückforderung ungültiger Sonderumlage durch ausgeschiedenen Wohnungseigentümer


Schlagworte

Rückforderung ungültiger Sonderumlage durch ausgeschiedenen Wohnungseigentümer

Leitsatz

Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht jedenfalls für einen mittlerweile ausgeschiedenen Wohnungseigentümer ein Rückforderungsanspruch. Einer Beschlussfassung der Eigentümer bedarf es hierfür nicht.

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