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Urteil Rückforderung ungültiger Sonderumlage durch ausgeschiedenen Wohnungseigentümer
Schlagworte
Rückforderung ungültiger Sonderumlage durch ausgeschiedenen Wohnungseigentümer
Leitsatz
Nach rechtskräftiger Ungültigerklärung eines Sonderumlagebeschlusses besteht jedenfalls für einen mittlerweile ausgeschiedenen Wohnungseigentümer ein Rückforderungsanspruch. Einer Beschlussfassung der Eigentümer bedarf es hierfür nicht.
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