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Urteil Aufwendungen eines Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten der Ge-meinschaft nicht erstattungsfähig
Schlagworte
Aufwendungen eines Wohnungseigentümers für Verbindlichkeiten der Ge-meinschaft nicht erstattungsfähig
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später aus der Gemeinschaft ausgeschieden ist; das gilt auch bei einer zerstrittenen Zweiergemeinschaft (Fortführung von Senat, Urteil vom 25. September 2020 - V ZR 288/19, GE 2021, 128 = NZM 2021, 146).
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