« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (401 - 405 von 405)

  1. 21 C 469/87 B - Rechtsschutzversicherung; Deckungsschutz für Mängelansprüche
    Leitsatz: Zur Frage, welcher Zeitpunkt bei Mängeln der Mietsache maßgebend ist für den Eintritt des Versicherungsfalles einer Rechtsschutzversicherung.
    AG Charlottenburg
    13.11.1987
  2. 13 C 452/87 - Miete; vorzeitige Zahlung an Zwangsverwalter
    Leitsatz: Der Mieter wird durch eine vorzeitige Mietzinszahlung für den folgenden Monat an den Zwangsverwalter gegenüber dem Käufer des Grundstücks auch dann frei, wenn ihm nach Überweisung aber vor Fälligkeit des Mietzinses Mitteilungen zugehen, daß die Zwangsverwal tung aufgehoben sei und Mietzinszahlungen ab dem folgenden Monat an den Käufer des Grundstücks zu leisten seien.
    AG Charlottenburg
    06.11.1987
  3. IV a ZR 227/85 - Gebäudeversicherung; Schriftformerfordernis für die Veräußerungsanzeige; Kündigungsrecht des Versicherers wegen unterlassener Veräußerungsanzeige
    Leitsatz: a) Das Schriftformerfordernis für die Veräußerungsanzeige in § 13 VGB ändert nichts daran, daß es sich um eine gesetzliche Obliegenheit handelt. b) Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 71 Abs. 1 Satz 2 VVG setzt nicht voraus, daß der Versicherer, wenn er erst nach dem Versicherungsfall Kenntnis von der Veräußerung erlangt hat, sein Kündigungsrecht nach § 70 Abs. 1 VVG ausübt.
    BGH
    20.05.1987
  4. IVa ZR 17/86 - Maklerdienstvertrag; Tätigkeitspflicht
    Leitsatz: Der Makler kann sich der Tätigkeitspflicht, die er durch die Entgegennahme ein es Alleinauftrags übernommen hat, nicht dadurch entledigen, daß er es dem Kunden freistellt, sich selbst um den Verkauf des Objekts zu bemühen oder einen anderen Vermittler einzuschalten.
    BGH
    08.04.1987
  5. II R 79/86 - Bewertung von drei durch Dachgeschoßausbau entstandenen Wohnungen als Mietwohngrundstück
    Leitsatz: Liegen Wohnungen im selben Haus unmittelbar übereinander oder nebeneinander und sind sie nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich (bautechnisch) so miteinander verbunden, daß sie sich - gedanklich aus dem Gesamtbauwerk herausgelöst - als ein Raumkörper darstellen, so können sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit zusammengefaßt werden (Behandlung von drei durch Dachgeschoßausbau entstandene Wohnungen als Mietwohngrundstück).
    BFH
    01.04.1987