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Urteil Bewertung von drei durch Dachgeschoßausbau entstandenen Wohnungen als Mietwohngrundstück
Schlagworte
Bewertung von drei durch Dachgeschoßausbau entstandenen Wohnungen als Mietwohngrundstück
Leitsatz
Liegen Wohnungen im selben Haus unmittelbar übereinander oder nebeneinander und sind sie nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich (bautechnisch) so miteinander verbunden, daß sie sich - gedanklich aus dem Gesamtbauwerk herausgelöst - als ein Raumkörper darstellen, so können sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit zusammengefaßt werden (Behandlung von drei durch Dachgeschoßausbau entstandene Wohnungen als Mietwohngrundstück).
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