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Urteil Gebäudeversicherung


Schlagworte

Gebäudeversicherung; Schriftformerfordernis für die Veräußerungsanzeige; Kündigungsrecht des Versicherers wegen unterlassener Veräußerungsanzeige

Leitsätze

a) Das Schriftformerfordernis für die Veräußerungsanzeige in § 13 VGB ändert nichts daran, daß es sich um eine gesetzliche Obliegenheit handelt.

b) Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 71 Abs. 1 Satz 2 VVG setzt nicht voraus, daß der Versicherer, wenn er erst nach dem Versicherungsfall Kenntnis von der Veräußerung erlangt hat, sein Kündigungsrecht nach § 70 Abs. 1 VVG ausübt.

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