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  1. 9 U 126/87 - Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum; Bauausführung; Grundrissabweichung; Teilungserklärung; Teilungsplan; Aufteilungsplan; Hobbyraum
    Leitsatz: Bei wesentlichen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustandes vom Grundriß des Teilungsplans entsteht kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum, wenn die tatsächlich errichteten Räume dem Teilungsplan nicht mehr zugeordnet werden können.
    OLG Düsseldorf
    23.12.1987
  2. 1 S 309/87 - Fehler; Mangel; Mietzinszahlung; Mietminderung; Minderung; Mängelrüge; vorbehaltlose Mietzahlung
    Leitsatz: Zahlt der Mieter nach der Mängelrüge vorbehaltlos über ein volles Jahr die volle Miete, verliert er grundsätzlich den Anspruch aus § 537 BGB.
    LG Köln
    06.10.1987
  3. 13 0 2/87 - Unterlassung von ruhestörendem Lärm; Lärm/durch Mitmieter; Unterlassungsanspruch/gegen Mitmieter; Mitmieter/Störung durch Lärm; Tonwiedergabegerät/ruhestörender Lärm; ruhestörender Lärm/durch Mitmieter; Zimmerlautstärke; Besitzstörung durch Lärm
    Leitsatz: 1. Das Abspielen von Tonwiedergabegeräten über Zimmerlautstärke hinaus innerhalb von Mietshäusern - auch außerhalb der Ruhezeiten - ist als unzulässige Lärmerzeugung und damit als Störung i.S.d. § 862 BGB anzusehen. 2. Dem Mieter steht gegen die Lärm erzeugenden Mitmieter ein Unterlassungsanspruch aus §§ 862 BGB sowie aus § 823 II BGB i.V.m. § 41 LärmVO zu. 3. Zum Begriff der Zimmerlautstärke. 4. Zu den Anforderungen, die an den Nachweis der Lärmstörungen zu stellen sind.
    LG Berlin
    19.10.1987
  4. 29 S 28/87 - Preislich unzulässige Grundmiete in zulässiger Gesamtmiete; Mietpreisrecht, Altbau; Mietzins, preisrechtlich zulässiger; Rückforderungsanspruch; Grundmiete; Gesamtmiete
    Leitsatz: Auch bei einer unzutreffenden Angabe der Grundmiete durch den Vermieter hat der Mieter keinen Rückforderungsanspruch, wenn die vereinbarte Miete insgesamt unter der preisrechtlich zulässigen Miete liegt.
    LG Berlin
    25.09.1987
  5. 29 S 48/87 - Beschwerdewert; Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Zum Wert der Beschwer.
    LG Berlin
    07.07.1987
  6. 52 T 92/86 - Kein Gesamtschuldnerausgleich des Mieters gegen früheren Mitmieter; Mietermehrheit; Ausscheiden eines Mitmieters; Schadensersatz wegen Verschlechterung; Gesamtschuldnerausgleich; Wiederherstellungsanspruch
    Leitsatz: Der Ehegatte, dem nach der Ehescheidung die Wohnung vom Familiengericht zum alleinigen Miet- und Nutzungsrecht zugewiesen worden war, haftet bei Auszug dem Vermieter für die Wiederherstellung des Zustandes allein; es besteht insoweit keine Gesamtschuldnerschaft des früheren Mitmieters (Ehepartner) gegenüber dem Vermieter, so daß der in der Wohnung verbliebene Ehepartner keinen Gesamtschuldnerausgleichsanspruch hat.
    LG Berlin
    27.01.1987
  7. 61 S 100/87 - Räumung von Gewerberäumen
    Leitsatz: Benutzt ein Mieter die zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume mit Wissen des Vermieters zu Wohnzwecken, so kann sich der Mieter auf den für Wohnraummietverhältnisse geltenden Bestandsschutz nur berufen, wenn nach dem Willen beider Par teien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters liegen soll.
    LG Berlin
    02.11.1987
  8. 61 S 100/87 - Kündigung von als Wohnraum genutztem Gewerberaum; Kündigungsschutz; Wohnraumschutz; Mietzweck, vereinbarter; Gewerberaummiete; Wohnraummiete; Vertragszweck; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung
    Leitsatz: Benutzt ein Mieter die zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume mit Wissen des Vermieters zu Wohnzwecken, so kann sich der Mieter auf den für Wohnraummietverhältnisse geltenden Bestandsschutz nur berufen, wenn nach dem Willen beider Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters liegen soll.
    LG Berlin
    02.11.1987
  9. 61 S 10/87 - Vergleich über die Abgeltung von Schönheitsreparaturen; Verjährung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; Vergleich
    Leitsatz: Die Verjährungsfristen für Forderungen aus einem Vergleich, der anstelle der Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Zahlung eines Geldbetrages zielt, richten sich nach § 558 BGB.
    LG Berlin
    05.03.1987
  10. 61 S 10/87 - Vergleich über die Abgeltung von Schönheitsreparaturen; Verjährung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; Vergleich, Verjährung
    Leitsatz: Die Verjährungsfrist für Forderungen aus einem Vergleich, der anstelle der Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Zahlung eines Geldbetrages zielt, richtet sich nach § 558 BGB.
    LG Berlin
    05.03.1987