« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 405)
Sortierung:
-
9 U 126/87 - Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum; Bauausführung; Grundrissabweichung; Teilungserklärung; Teilungsplan; Aufteilungsplan; HobbyraumLeitsatz: Bei wesentlichen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustandes vom Grundriß des Teilungsplans entsteht kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum, wenn die tatsächlich errichteten Räume dem Teilungsplan nicht mehr zugeordnet werden können.OLG Düsseldorf23.12.1987
-
1 S 309/87 - Fehler; Mangel; Mietzinszahlung; Mietminderung; Minderung; Mängelrüge; vorbehaltlose MietzahlungLeitsatz: Zahlt der Mieter nach der Mängelrüge vorbehaltlos über ein volles Jahr die volle Miete, verliert er grundsätzlich den Anspruch aus § 537 BGB.LG Köln06.10.1987
-
13 0 2/87 - Unterlassung von ruhestörendem Lärm; Lärm/durch Mitmieter; Unterlassungsanspruch/gegen Mitmieter; Mitmieter/Störung durch Lärm; Tonwiedergabegerät/ruhestörender Lärm; ruhestörender Lärm/durch Mitmieter; Zimmerlautstärke; Besitzstörung durch LärmLeitsatz: 1. Das Abspielen von Tonwiedergabegeräten über Zimmerlautstärke hinaus innerhalb von Mietshäusern - auch außerhalb der Ruhezeiten - ist als unzulässige Lärmerzeugung und damit als Störung i.S.d. § 862 BGB anzusehen. 2. Dem Mieter steht gegen die Lärm erzeugenden Mitmieter ein Unterlassungsanspruch aus §§ 862 BGB sowie aus § 823 II BGB i.V.m. § 41 LärmVO zu. 3. Zum Begriff der Zimmerlautstärke. 4. Zu den Anforderungen, die an den Nachweis der Lärmstörungen zu stellen sind.LG Berlin19.10.1987
-
29 S 28/87 - Preislich unzulässige Grundmiete in zulässiger Gesamtmiete; Mietpreisrecht, Altbau; Mietzins, preisrechtlich zulässiger; Rückforderungsanspruch; Grundmiete; GesamtmieteLeitsatz: Auch bei einer unzutreffenden Angabe der Grundmiete durch den Vermieter hat der Mieter keinen Rückforderungsanspruch, wenn die vereinbarte Miete insgesamt unter der preisrechtlich zulässigen Miete liegt.LG Berlin25.09.1987
-
29 S 48/87 - Beschwerdewert; MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Zum Wert der Beschwer.LG Berlin07.07.1987
-
52 T 92/86 - Kein Gesamtschuldnerausgleich des Mieters gegen früheren Mitmieter; Mietermehrheit; Ausscheiden eines Mitmieters; Schadensersatz wegen Verschlechterung; Gesamtschuldnerausgleich; WiederherstellungsanspruchLeitsatz: Der Ehegatte, dem nach der Ehescheidung die Wohnung vom Familiengericht zum alleinigen Miet- und Nutzungsrecht zugewiesen worden war, haftet bei Auszug dem Vermieter für die Wiederherstellung des Zustandes allein; es besteht insoweit keine Gesamtschuldnerschaft des früheren Mitmieters (Ehepartner) gegenüber dem Vermieter, so daß der in der Wohnung verbliebene Ehepartner keinen Gesamtschuldnerausgleichsanspruch hat.LG Berlin27.01.1987
-
61 S 100/87 - Räumung von GewerberäumenLeitsatz: Benutzt ein Mieter die zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume mit Wissen des Vermieters zu Wohnzwecken, so kann sich der Mieter auf den für Wohnraummietverhältnisse geltenden Bestandsschutz nur berufen, wenn nach dem Willen beider Par teien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters liegen soll.LG Berlin02.11.1987
-
61 S 100/87 - Kündigung von als Wohnraum genutztem Gewerberaum; Kündigungsschutz; Wohnraumschutz; Mietzweck, vereinbarter; Gewerberaummiete; Wohnraummiete; Vertragszweck; Beendigung des Mietverhältnisses; KündigungLeitsatz: Benutzt ein Mieter die zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume mit Wissen des Vermieters zu Wohnzwecken, so kann sich der Mieter auf den für Wohnraummietverhältnisse geltenden Bestandsschutz nur berufen, wenn nach dem Willen beider Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters liegen soll.LG Berlin02.11.1987
-
61 S 10/87 - Vergleich über die Abgeltung von Schönheitsreparaturen; Verjährung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; VergleichLeitsatz: Die Verjährungsfristen für Forderungen aus einem Vergleich, der anstelle der Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Zahlung eines Geldbetrages zielt, richten sich nach § 558 BGB.LG Berlin05.03.1987
-
61 S 10/87 - Vergleich über die Abgeltung von Schönheitsreparaturen; Verjährung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Geldausgleich; Vergleich, VerjährungLeitsatz: Die Verjährungsfrist für Forderungen aus einem Vergleich, der anstelle der Vornahme von Schönheitsreparaturen auf die Zahlung eines Geldbetrages zielt, richtet sich nach § 558 BGB.LG Berlin05.03.1987