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Urteil Sondereigentum
Schlagworte
Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum; Bauausführung; Grundrissabweichung; Teilungserklärung; Teilungsplan; Aufteilungsplan; Hobbyraum
Leitsatz
Bei wesentlichen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustandes vom Grundriß des Teilungsplans entsteht kein Sondereigentum, sondern Gemeinschaftseigentum, wenn die tatsächlich errichteten Räume dem Teilungsplan nicht mehr zugeordnet werden können.
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