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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 405)
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65 S 384/86 - Modernisierungsmaßnahmen; Ankündigung; SchriftformLeitsatz: Für eine wirksame Ankündigung von Modernisierungsmaß nahmen im Sinne des § 541 b BGB ist die Erfüllung des Schrift formerfordernisses gemäß § 126 BGB erforderlich.LG Berlin18.08.1987
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65 S 243/86 - Modernisierung; Isolierglasfenster; KücheLeitsatz: 1. Der Einbau eines isolierverglasten Fensters in der Küche ist eine Wertverbesserung. 2. Die Mietpreisstelle entscheidet nach § 11 Abs. 6 AMVOB auch über den Grund eines Modernisierungszuschlages.LG Berlin19.06.1987
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65 S 113/86 - Schönheitsreparaturen; Renovierung; Treppenhausmängel; MinderungsquoteLeitsatz: Zum Anspruch des Mieters auf Renovierung und Minderung bei Mängeln im Treppenhaus.LG Berlin20.01.1987
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64 S 83/87 - Mietaufhebungsanspruch; Aufhebungsvertrag; NachmietergestellungLeitsatz: 1. Der Vermieter ist auch ohne Darlegung eines berechtigten und überwiegenden Interesses des Mieters an der vorzeitigen Aufhebung des Mietverhältnisses dann zur Prüfung der Verität des Interesses eines Nachmieters und dessen Bonität verpflichtet, wenn er auf die vorzeitige Kündigung seitens des Mieters diesem gegenüber seine Bereitschaft erklärt hat, ihn vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn ein solventer Nachmieter gefunden wird. 2. Der Vermieter, der trotz dieser Erklärung Nachmietinteressenten ohne eigene Prüfung sofort wieder an den Mieter zurückverweist, muß sich so behandeln lassen, als ob ein Mietvertrag mit einem Nachmieter zustande gekommen wäre.LG Berlin09.10.1987
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64 S 392/86 - Mängelbeseitigungsanspruch; Feuchtigkeitsschäden; Schimmelpilzbildung; Wandabstand; BeweislastLeitsatz: 1. Zum Vertreten müssen von Schimmelpilzbildung und zur Beweislastverteilung bei solchen Schäden. 2. Mieträume müssen in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, daß bei einem Wandabstand von Möbeln von nur wenigen Zentimetern, wie er im allgemeinen durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, sich Feuchtigkeitsschäden nicht bilden können.LG Berlin19.05.1987
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63 S 384/85 - Eigenbedarf durch Mitglied einer BGB-Gesellschaft; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarf; berechtigtes Interesse des Vermieters; Miteigentümer; Vermietermehrheit; Gesellschaft bürgerlichen RechtsLeitsatz: 1. Erwerben mehrere Personen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts Miteigentum an einem Mehrfamilienhaus, ohne anschließend Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen zu begründen, wird dadurch noch nicht die Wartezeit gem. § 564 b Abs. 2 Ziffer 2 Satz 2 BGB ausgelöst. 2. Zur Eigenbedarfskündigung durch ein Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.LG Berlin21.08.1987
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63 S 402/86 - Ersuchen von Erlaubnis der Untervermietung; Untervermietung; Erlaubnis des Vermieters, Verweigerung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, fristgemäße; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Person des DrittenLeitsatz: 1. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Person des Dritten namhaft zu machen, wenn er die Erlaubnis zur Untervermietung beansprucht. 2. Die mit dem Hinweis auf Überbelegung verbundene Weigerung des Vermieters kann nicht als allgemeine Ablehnung jeglicher Gebrauchsüberlastung an Dritte verstanden werden und rechtfertigt daher nicht eine Kündigung durch den Mieter.LG Berlin09.10.1987
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64 S 163/87 - Unzulässige Mietsicherheit (Bürgschaft); Mietpreisbindung, Altbau; Mietsicherheit; Bürgschaft, selbstschuldnerische; Sicherheitsleistung; Leistung, preisrechtlich unzulässigeLeitsatz: Mietsicherheiten durch einen Mieter oder für ihn durch einen Dritten waren gem. § 29 a I.BMG a. F. unzulässig; das gilt auch für selbstschuldnerische Bürgschaften.LG Berlin17.11.1987
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64 S 188/87 - Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Aufforderungsschreiben; Erfüllungsverweigerung, endgültige; Fristenplan; Renovierungspflichten; Darlegungslast, UmfangLeitsatz: 1. Verweigert der Mieter nach der Aufforderung zur "Vornahme der Schönheitsreparaturen" endgültig und ernsthaft deren Durchführung, so ist es unerheblich, daß in dem Aufforderungsschreiben die durchzuführenden Arbeiten nicht genau bezeichnet waren. 2. Auch bei Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter jedenfalls dann wirksam, wenn die Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen. 3. Der Mieter kann sich auch dann nicht mehr auf den schlechten Anfangszustand der Wohnung berufen, wenn kein Fristenplan vereinbart worden ist, aber die von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses abgelaufen sind. 4. In einem derartigen Fall braucht der Vermieter die Renovierungsbedürftigkeit der Wohnung nicht im einzelnen darzulegen.LG Berlin16.10.1987
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64 S 196/87 - Verlust von Schlüsseln, Schloßeinbau; Positive Vertragsverletzung; Schlüssel, Verlust von Wohnungsschlüssel; Haustürschlüssel; Schloßeinbau, KostenersatzLeitsatz: Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen Wohnungs- oder Haustürschlosses, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die verloren gegangenen Schlüssel beim Auffinden durch einen Dritten der Wohnung oder dem Haus zugeordnet werden können.LG Berlin10.11.1987