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62 S 280/86 - Auskunftsanspruch/Stichtagsmiete; Stichtagsmiete/Auskunftserteilung; Modernisierungszuschlag/Auskunftserteilung; Betriebskostenzuschlag/Auskunftserteilung; Auskunft/Stichtagsmiete; Auskunft/Modernisierungszuschlag; Auskunft/Betriebskostenzuschlag; Auskunft/Mehrbelastungszuschlag; Auskunft/Umlegungsmaßstab; Mehrbelastungszuschlag/Auskunftserteilung; Umlegungsmaßstab/Auskunftserteilung; Auskunft/Zusammensetzung der StichtagsmieteLeitsatz: Der Vermieter genügt seiner Auskunftspflicht bezüglich der Zusammensetzung der preisrechtlich zulässigen Miete nicht bereits dadurch, daß er die Zusammensetzung der Stichtagsmiete zum 31.12.1978 (vgl. § 5 AMVOB) mitteilt. Vielmehr hat er auch über die nach dem 1.1.79 erhobenen Zuschläge für Betriebs- und Modernisierungskosten Auskunft zu erteilen.LG Berlin06.04.1987
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62 S 307/86 - Mieterhöhungserklärung/Erläuterung; Mieterhöhung/Erläuterung; Erläuterung/Mieterhöhungserklärung; Sozialer Wohnungsbau/MieterhöhungserklärungLeitsatz: Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG sieht ausdrücklich vor, daß die Erklärung nur dann wirksam ist, wenn in ihr die Erhöhung berechnet und erläutert ist.LG Berlin18.01.1987
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62 S 335/87 - Kündigungserklärung durch Prozeßbevollmächtigten; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungserklärung, Abgabe, Empfangnahme; Prozeßvollmacht, Umfang; Prozeßbevollmächtigter; Kündigung im ProzeßLeitsatz: Zum Umfang einer Prozeßvollmacht.LG Berlin03.12.1987
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62 S 38/87 - Vertragsauslegung hinsichtlich Erstinstandsetzungspflicht; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Erstinstandsetzung; VertragsauslegungLeitsatz: Der Verzicht des Mieters auf seinen Erstinstandsetzungsanspruch gegenüber dem Vermieter beinhaltet nicht zugleich die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung der Erstinstandsetzung durch den Mieter (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).LG Berlin14.12.1987
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62 S 409/86 - Heizkostenabrechnung/Mischeinheiten; Heizkostenabrechnung/Mischeinheit; Mischeinheit/Heizkostenabrechnung; Gewerberaum/Heizkostenabrechnung bei Mischeinheit mit Wohnraum; Wohnraum/Heizkostenabrechnung bei Mischeinheit mit Gewerberaum; Laden/Heizkostenabrechnung; Geschäftsraum/Heizkostenabrechnung bei Mischeinheit mit WohnraumLeitsatz: Nur wenn ein erheblich höherer Wärmeverbrauch für Gewerbeeinheiten nachgewiesen wird, ist der Vermieter verpflichtet, bei dem Umlegungsmaßstab nach der Wohnfläche der beheizten Räume zwischen Wohnraum und Gewerberaum zu unterscheiden. Bei normalen Läden ist von einem erheblich höheren Wärmeverbrauch in der Regel nicht auszugehen.LG Berlin09.07.1987
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62 S 422/86 - Vorenthaltung einer mangelbehafteten Mietwohnung; Beendigung des Mietverhältnisses; Rückgabe der Mietsache, verspätete; Vorenthaltung der Mietsache; Vorenthaltungsschaden, Minderung; Mangel der MietsacheLeitsatz: Als Vorenthaltungsschaden gemäß § 557 Abs. 1 BGB wird nur der Mietzins geschuldet, der sich unter Berücksichtigung vorhandener Mängel gemäß § 537 Abs. 1 BGB ergibt.LG Berlin15.10.1987
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62 S 444/86 - Warmwasserkosten/Umlegungsmaßstab; Umlegungsmaßstab/Warmwasserkosten; Heizkostenabzug/Dacharbeiten; Dacharbeiten/Heizkostenabzug; Bauarbeiten/Heizkostenabzug; Heizkostenabzug/Bauarbeiten; Überheizung des Treppenhauses; Heizkörper/nicht entlüftete; Mietminderung/nicht entlüftete Heizkörper; Minderung/nicht entlüftete HeizkörperLeitsatz: 1. Die Verteilung der Warmwasserkosten allein nach dem in Kubikmetern berechneten Verbrauch genügt nicht den zwingenden Anforderungen des § 8 Abs. 1 HeizkostenVO. Eine nach diesem Umlegungsmaßstab erfolgte Abrechnung ist nicht fällig. 2. Kein Abzug von Heizkosten, wenn im Winter Dacharbeiten (inklusive teilweiser Dachabdeckung) vorgenommen wurden.LG Berlin15.07.1987
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62 S 482/86 - Zeitmietvertrag; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Zeitmietvertrag; Verwendungsabsicht/Mitteilung des Vermieters bei Zeitmietvertrag; Mitteilungsvoraussetzungen/Verwendungsabsicht bei Zeitmietvertrag; Ausschluß der Fortsetzung/Zeitmietvertrag; Fortsetzungsverlangen/Zeitmietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses, ZeitmietvertragLeitsatz: 1. Zu der Pflicht des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, daß ihm rechtserhebliche Erklärungen des Mieters auch rechtzeitig zugehen können. 2. Über die Zulässigkeit der vom Vermieter beabsichtigten Baumaßnahmen bestimmt im Anwendungsbereich des § 564 c Abs. 2 Nr. 2 b BGB das Vorliegen der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, wobei maßgeblicher Zeitpunkt die (vereinbarte) Beendigung des Mietverhältnisses ist. 3. Zu den Mitteilungsvoraussetzungen des § 564 c Abs. 2 Nr. 4 BGB.LG Berlin08.07.1987
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84 AR 30/87 - Wohnungseigentum; Beweissicherungsverfahren; ZuständigkeitLeitsatz: Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts (Antrag auf Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens durch einen Wohnungseigentümer).LG Berlin25.09.1987
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81 T 668/87 - Offenbarungsverfahren; eidesstattliche Versicherung; Vermögensverzeichnis; Anspruchsglaubhaftmachung; GlaubhaftmachungLeitsatz: Zur für die Einleitung eines Offenbarungsverfahrens mindestens erforderlichen Glaubhaftmachung, daß durch Pfändung beim Schuldner eine vollständige Befriedigung nicht erlangt werden kann, genügt nicht der Nachweis, daß der Schuldner der Durchsuchung seiner Wohnung bzw. Geschäftsräume widersprochen hat.LG Berlin09.09.1987