Urteil Zeitmietvertrag
Schlagworte
Zeitmietvertrag; Fortsetzung des Mietverhältnisses/Zeitmietvertrag; Verwendungsabsicht/Mitteilung des Vermieters bei Zeitmietvertrag; Mitteilungsvoraussetzungen/Verwendungsabsicht bei Zeitmietvertrag; Ausschluß der Fortsetzung/Zeitmietvertrag; Fortsetzungsverlangen/Zeitmietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses, Zeitmietvertrag
Leitsatz
1. Zu der Pflicht des Vermieters, dafür Sorge zu tragen, daß ihm rechtserhebliche Erklärungen des Mieters auch rechtzeitig zugehen können.
2. Über die Zulässigkeit der vom Vermieter beabsichtigten Baumaßnahmen bestimmt im Anwendungsbereich des § 564 c Abs. 2 Nr. 2 b BGB das Vorliegen der entsprechenden öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, wobei maßgeblicher Zeitpunkt die (vereinbarte) Beendigung des Mietverhältnisses ist.
3. Zu den Mitteilungsvoraussetzungen des § 564 c Abs. 2 Nr. 4 BGB.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?