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Urteil Mieterhöhungserklärung/Erläuterung
Schlagworte
Mieterhöhungserklärung/Erläuterung; Mieterhöhung/Erläuterung; Erläuterung/Mieterhöhungserklärung; Sozialer Wohnungsbau/Mieterhöhungserklärung
Leitsatz
Die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 2 WoBindG sieht ausdrücklich vor, daß die Erklärung nur dann wirksam ist, wenn in ihr die Erhöhung berechnet und erläutert ist.
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