Urteil Warmwasserkosten/Umlegungsmaßstab
Schlagworte
Warmwasserkosten/Umlegungsmaßstab; Umlegungsmaßstab/Warmwasserkosten; Heizkostenabzug/Dacharbeiten; Dacharbeiten/Heizkostenabzug; Bauarbeiten/Heizkostenabzug; Heizkostenabzug/Bauarbeiten; Überheizung des Treppenhauses; Heizkörper/nicht entlüftete; Mietminderung/nicht entlüftete Heizkörper; Minderung/nicht entlüftete Heizkörper
Leitsatz
1. Die Verteilung der Warmwasserkosten allein nach dem in Kubikmetern berechneten Verbrauch genügt nicht den zwingenden Anforderungen des § 8 Abs. 1 HeizkostenVO.
Eine nach diesem Umlegungsmaßstab erfolgte Abrechnung ist nicht fällig.
2. Kein Abzug von Heizkosten, wenn im Winter Dacharbeiten (inklusive teilweiser Dachabdeckung) vorgenommen wurden.
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