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BVerwG 4 B 213.96 - Vorrang; Zweckentfremdungsverbot; BaugenehmigungLeitsatz: Das wohnungswirtschaftliche Zweckentfremdungsverbot geht dem materiellen Baurecht vor, wenn dieses sowohl eine Wohn als auch eine gewerbliche Nutzung zuläßt. Das Verhältnis von Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung richtet sich nach Landesrecht. Es kann bestimmen, daß die Erteilung einer Baugenehmigung bei zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit von der vorherigen wohnungswirtschaftlichen Ausnahmegenehmigung abhängig ist.BVerwG06.11.1996
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BVerwG 3 C 27.96 - Besetzung von Kollegialgerichten in den neuen Ländern; Restitution einzelner Vermögensgegenstände an Funktionsnachfolgerin; EinzelrestitutionLeitsatz: 1. An Entscheidungen von Kollegialgerichten in den neuen Ländern können bis zum 31. Dezember 1999 zwei Richter auf Probe mitwirken, ohne daß die sachliche Notwendigkeit dieser Besetzung im Einzelfall zu überprüfen ist. 2. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft kann als Funktionsnachfolgerin im Sinne § 11 Abs. 3 VZOG die Restitution einzelner Vermögensgegenstände auch dann verlangen, wenn der Gegenstand in der Hand ihrer generellen Funktionsvorgängerin einer Aufgabe gedient hat, die von ihr nicht wahrgenommen wird.BVerwG14.11.1996
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2 BvR 430/96 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn das Gericht von einer nicht nachvollziehbaren Sachverhaltswürdigung ausgeht und entscheidungserheblichen Vortrag der Partei übergeht (hier: Betriebskostenabrechnung mit unverhältnismäßig hohen Wasserkosten). (Leitsatz der Redaktion)BVerfG23.09.1996
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2 BvR 1851, 1853, 1875, 1852/94 - - Verfassungsbeschwerde; Staatsbegriff; Völkerrechtssubjekt.Leitsatz: 1. Die DDR war im Sinne des Völkerrechts ein Staat und als solcher Völkerrechtssubjekt. 2. Im Verhältnis zur DDR können die allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG herangezogen werden.BVerfG24.10.1996
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2 BvG 1/93 - Verfassungsbeschwerde; Bund-Länder-Streit; Regelung der offenen VermögensfragenLeitsatz: 1. Zum Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern aus dem Einigungsvertrag (Art 93 Abs. 1 Nr. 4 GG). 2. Bei der Regelung der offenen Vermögensfragen bleibt es den zuständigen Organen der Bundesrepublik Deutschland überlassen, zu bestimmen, welche Wege sie zur Erreichung eines sozialverträglichen Ausgleichs unterschiedlicher Interessen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 des Einigungsvertrages in Verbindung mit Satz 2 der Präambel der Gemeinsamen Erklärung als zweckmäßig und politisch vertretbar erachten.BVerfG29.04.1996
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1 BvR 875/92 - Verfassungsbeschwerde; Vorrang des Vermögensgesetzes; AusreiseverkaufLeitsatz: Die Auslegung des Vermögensgesetzes, daß zivilrechtliche Ansprüche ausgeschlossen sind, die auf eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 dieses Gesetzes gestützt werden, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.BVerfG, Erster Senat08.10.1996
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1 BvR 839/96; 1 BvR 899/96 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Gleichheitssatz; Rückwirkungsverbot; Bodenreformgrundstück; Neubauernwirtschaft; GrundstücksauflassungLeitsatz: Die Verpflichtung zur unentgeltlichen Auflassung von Grundstücken ist mit dem Grundgesetz vereinbar.BVerfG17.06.1996
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1 BvR 707/95 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Gleichheitssatz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Restitutionsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignungen; Liste 3Leitsatz: Zum Restitutionsausschluß bei Enteignungen nach der Berliner Liste 3.BVerfG19.11.1996
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1 BvR 55/96 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Urteilsbegründung; Berücksichtigung des ParteivorbringensLeitsatz: Eine verspätete Urteilsbegründung verletzt nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör, da sie kein hinreichendes Indiz für mangelnde Berücksichtigung des Parteivorbringens darstellt. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Urteilsbegründung so spät erfolgt, daß bei den entscheidenden Richtern jeglicher Erinnerungszusammenhang zwischen Beratung und Begründung verlorengegangen sein muß. (nichtamtlicher Leitsatz)BVerfG17.07.1996
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1 BvR 283/94 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsschutz; Rechtsstaatsprinzip; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; I. G. Farben AGLeitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß Maßnahmen aufgrund des Kontrollratsgesetzes Nr. 9 gegen die I. G. Farben AG ohne weiteres nach § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG beurteilt werden. (Leitsatz der Red.)BVerfG28.08.1996