Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Bund-Länder-Streit; Regelung der offenen Vermögensfragen
Leitsätze
1. Zum Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern aus dem Einigungsvertrag (Art 93 Abs. 1 Nr. 4 GG).
2. Bei der Regelung der offenen Vermögensfragen bleibt es den zuständigen Organen der Bundesrepublik Deutschland überlassen, zu bestimmen, welche Wege sie zur Erreichung eines sozialverträglichen Ausgleichs unterschiedlicher Interessen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 des Einigungsvertrages in Verbindung mit Satz 2 der Präambel der Gemeinsamen Erklärung als zweckmäßig und politisch vertretbar erachten.
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