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Urteil Vorrang
Schlagworte
Vorrang; Zweckentfremdungsverbot; Baugenehmigung
Leitsätze
Das wohnungswirtschaftliche Zweckentfremdungsverbot geht dem materiellen Baurecht vor, wenn dieses sowohl eine Wohn als auch eine gewerbliche Nutzung zuläßt.
Das Verhältnis von Baugenehmigung und Zweckentfremdungsgenehmigung richtet sich nach Landesrecht. Es kann bestimmen, daß die Erteilung einer Baugenehmigung bei zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit von der vorherigen wohnungswirtschaftlichen Ausnahmegenehmigung abhängig ist.
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