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  1. 5 O 553/95 - SMAD-Befehl Nr. 124; Liste C
    Leitsatz: 1. Die Anordnung der kommissarischen Verwaltung eines im Ostteil Berlins gelegenen Grundstücks aufgrund der sogenannten Polen Verordnung vom 17. September 1940 (RGBI I S. 1270) ist ein Vermögensverlust "auf andere Weise" im Sinne von § 1 Abs. 6 des Vermögensgesetzes. 2. Den Befehlen der sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 und Nr. 104 vom 4. April 1946 ist ein Enteignungsverbot zu entnehmen. 3. Von der Überführung in Volkseigentum waren die mit dem "Liste C" - Vermerk aufgrund der gemeinsamen Anweisung der Minister der Finanzen und des Inneren der DDR vom 11. Oktober 1961 gekennzeichneten Grundstücke ausgenommen. 4. Grundstücke, die nach der Polen Verordnung entzogen wurden, sind nicht wie volkseigene, sondern wie ehemals staatlich verwaltete Grundstücke zu behandeln. Die entgegenstehende Praxis der VEB KWV (Volkseigener Betrieb Kommunale Wohnungsverwaltung) entsprach nicht dem Recht der DDR. 5. Jedenfalls ab 3. Oktober 1990 hat der Rechtsnachfolger des VEB KWV Auskunft gemäß §§ 11 a Abs. 3 S. 1 Vermögensgesetz in Verbindung mit 666 ff, 259 f. BGB zu erteilen, wobei es nicht darauf ankommt, ob der VEB KWV die Grundstücksverwaltung möglicherweise nur nach den Grundsätzen über die Verwaltung von Volkseigentum durchgeführt hat. Diese Praxis hätte geändert werden müssen.
    LG Berlin
    15.03.1996
  2. 61 S 180/96 - Nutzungsentschädigung; Mietminderung; Räumungsurteil; Rechtskraft; Kündigung; Zahlungsverzug; Aufrechnung; Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Der Umfang des Vermieteranspruchs auf Nutzungsentschädigung nach einem Räumungsurteil ist um den Betrag einer Mietminderung ggf. zu kürzen. Die Rechtskraft eines Räumungsurteils nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs erstreckt sich nur auf die Verurteilung zur Räumung, nicht auf die Beurteilung der Kündigung als wirksam.
    LG Berlin
    07.11.1996
  3. 61 S 308/95 - Vorleistungspflicht; Vorfälligkeitsklausel; Anzeigepflicht; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Mietfälligkeit
    Leitsatz: Die durch AGB-Klausel vereinbarte Pflicht zur Vorleistung des Mietzinses (Vorfälligkeitsklausel) verliert ihre Wirksamkeit nicht dadurch, daß in dem Mietvertrag durch AGB-Klausel Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Mieter von der schriftlichen Anzeige einen Monat vor der Fälligkeit des Mietzinses abhängig gemacht werden.
    LG Berlin
    24.06.1996
  4. 61 S 309/95 - laufende Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Im fortbestehenden Mietverhältnis werden für den Mieter einer Wohnung die auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturen erst fällig, wenn ohne deren Ausführung die Mietsache in ihrer Substanz gefährdet wäre (im Anschluß an BGH GE 1990, 1139; Aufgabe der Kammerrechtsprechung GE 1978, 499).
    LG Berlin
    14.11.1996
  5. 61 S 371/95 - Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Mietspiegel; Mischmietverhältnis
    Leitsatz: Der Mietspiegel ist als Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen nach dem MHG ungeeignet, wenn es sich um ein Mischmietverhältnis handelt.
    LG Berlin
    22.04.1996
  6. 61 S 79/96 - hier: Anforderung an die Erläuterung des Zustimmungsverlangens
    Leitsatz: 1. Ein Zustimmungsbegehren gemäß § 12 Abs. 1 MHG ist nicht ordnungsgemäß erläutert und damit unwirksam, wenn nicht konkret angegeben ist, welche der im Gesetz genannten Gebäudebestandteile keine erheblichen Schäden aufweisen. 2. Die auf ein solchermaßen unwirksames Begehren gestützte Zustimmungsklage ist unzulässig.
    LG Berlin
    19.09.1996
  7. 61 T 11/96 - hier: Zustimmungsfiktion bei Zustimmung und Zahlung unter Vorbehalt
    Leitsatz: Die zweimalige Entrichtung des erhöhten Mietzinses gilt nach § 12 Abs. 6 Nr. 2 MHG selbst dann als Zustimmung, wenn der Mieter dem Erhöhungsverlangen wegen behaupteter Gebäudeschäden nur unter Vorbehalt zugestimmt und darauf den erhöhten Mietzins gezahlt hat.
    LG Berlin
    04.10.1996
  8. 62 S 106/96 - Gesellschafterwechsel bei der BGB-Gesellschaft als Vermieter
    Leitsatz: Die Kammer bleibt bei ihrer ständigen Rechtsprechung, daß bei einer Vermietung durch eine BGB-Gesellschaft (nur) die Gesellschafter Vermieter sind, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Gesellschaft angehörten (gegen KG GE 1996, 923)
    LG Berlin
    02.09.1996
  9. 62 S 143/96 - Kokskohlen-Etagenheizung; Sammelheizung; Mietspiegel
    Leitsatz: Eine Kokskohlen-Etagenheizung ist keine Sammelheizung im Sinne des Berliner Mietspiegels.
    LG Berlin
    29.08.1996
  10. 62 S 357/96 - Eigenbedarfskündigung; Anbietpflicht; Gesellschaft; Miteigentümergemeinschaft; Sperrfrist
    Leitsatz: 1. Die Berufung auf eine Eigenbedarfskündigung ist dann rechtsmißbräuchlich, wenn dem Mieter eine später freigewordene Wohnung nicht angeboten wird. 2. Das gilt auch im Falle einer Vermietung durch eine BGB-Gesellschaft, die im Innenverhältnis durch notariellen Vertrag die einzelnen Wohnungen auf die Gesellschafter verteilt hat.
    LG Berlin
    09.12.1996