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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Anbietpflicht; Gesellschaft; Miteigentümergemeinschaft; Sperrfrist
Leitsatz
1. Die Berufung auf eine Eigenbedarfskündigung ist dann rechtsmißbräuchlich, wenn dem Mieter eine später freigewordene Wohnung nicht angeboten wird.
2. Das gilt auch im Falle einer Vermietung durch eine BGB-Gesellschaft, die im Innenverhältnis durch notariellen Vertrag die einzelnen Wohnungen auf die Gesellschafter verteilt hat.
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