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Urteil hier: Zustimmungsfiktion bei Zustimmung und Zahlung unter Vorbehalt
Schlagworte
hier: Zustimmungsfiktion bei Zustimmung und Zahlung unter Vorbehalt
Leitsatz
Die zweimalige Entrichtung des erhöhten Mietzinses gilt nach § 12 Abs. 6 Nr. 2 MHG selbst dann als Zustimmung, wenn der Mieter dem Erhöhungsverlangen wegen behaupteter Gebäudeschäden nur unter Vorbehalt zugestimmt und darauf den erhöhten Mietzins gezahlt hat.
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