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Urteil hier: Anforderung an die Erläuterung des Zustimmungsverlangens
Schlagworte
hier: Anforderung an die Erläuterung des Zustimmungsverlangens
Leitsätze
1. Ein Zustimmungsbegehren gemäß § 12 Abs. 1 MHG ist nicht ordnungsgemäß erläutert und damit unwirksam, wenn nicht konkret angegeben ist, welche der im Gesetz genannten Gebäudebestandteile keine erheblichen Schäden aufweisen.
2. Die auf ein solchermaßen unwirksames Begehren gestützte Zustimmungsklage ist unzulässig.
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