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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 615)

  1. BVerwG 7 C 36.95 - Investitionsvorrangbescheid; Korrektur der Investoren; Abänderungsbescheid; Zweitbescheid
    Leitsatz: Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Korrektur einer unzutreffenden Benennung der Investoren in einem Investitionsvorrangbescheid, die sich nicht als Maßnahme gemäß § 42 VwVfG darstellt, durch einen den Rechtsweg nur eingeschränkt wiedereröffnenden Abänderungsbescheid oder durch einen uneingeschränkten Zweitbescheid vorzunehmen ist.
    BVerwG
    28.03.1996
  2. BVerwG 7 C 35.95 - Eigentum einer kreisfreien Stadt; Schutz gegen Restitutionsberechtigungsbescheid; Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis
    Leitsatz: Das gemäß Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages begründete Eigentum einer kreisfreien Stadt ist gegenüber einem die Restitutionsberechtigung eines Anmelders gemäß § 2 Abs. 1 VermG feststellenden Bescheid in derselben Weise einfach-rechtlich geschützt wie jedes andere private Eigentum auch. Ist ein solcher Bescheid von einer Behörde der kreisfreien Stadt erlassen worden, so fehlt der Stadt jedenfalls dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gegen den Bescheid gerichtete Anfechtungsklage, wenn dieser nicht in Ausführung einer staatlichen Weisung ergangen ist.
    BVerwG
    28.03.1996
  3. 64 T 14/96 - Mängelbeseitigungsanspruch; Tittschalldämmung
    Leitsatz: 1. Steht aufgrund eines Sachverständigengutachtens fest, daß der Trittschallpegel in der Wohnung unzumutbar hoch ist, so ist der Vermieter zur Verstärkung der Trittschalldämmung verpflichtet. 2. Dieser Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters besteht auch dann, wenn die Lärmschutzvorschriften für den "Schallschutz im Hochbau", die zum Zeitpunkt der Errichtung der über der Wohnung des Mieters liegenden Dachgeschoßwohnung galten, eingehalten worden sind.
    LG Berlin
    29.03.1996
  4. 15 U 4588/95 - Sicherungsverwaltung; Auskunftsanspruch; Kreditverwendung; Abrechnungspflicht; Rechenschaftspflicht; Verjährungsfrist; Abwesenheitspfleger
    Leitsatz: 1. Der Eigentümer eines privatverwalteten Grundstücks hat einen Auskunftsanspruch gegen den Rechtsnachfolger der KWV über die Verwendung der Kredite, für die Grundpfandrechte bestellt worden sind. 2. Durch die jährliche Abrechnungspflicht gegenüber dem staatlichen Notariat wurde die umfassende Rechenschaftspflicht zum Zeitpunkt der Beendigung der Vermögensverwaltung nicht abbedungen (gegen Kammergericht, 8. Zivilsenat, ZOV 1992, 296). 3. Die Rechenschaftspflicht wird erst mit dem Auskunftsverlangen des Auftraggebers fällig; damit beginnt die Verjährungsfrist von 30 Jahren zu laufen (Leitsätze der Redaktion).
    KG
    29.03.1996
  5. II 345/94 - Grundstücksbewertung; Berlinermäßigung; Einheitswertermäßigung
    Leitsatz: Der Wegfall der Ermäßigung von 20 % für Grundstückswerte in Berlin ist nach summarischer Prüfung verfassungsmäßig (Leitsatz der Redaktion).
    FG Berlin
    29.03.1996
  6. V ZR 332/94 - Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsanbahnung; Vortäuschung der Verkaufsabsicht
    Leitsatz: Wird der Abschluß eines formbedürftigen Vertrages als sicher dargestellt, kann der Abbruch der Verhandlungen durch einen Partner grundsätzlich nur dann einen Schadensersatzanspruch des anderen begründen, wenn das Verhalten des Abbrechenden einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen bedeutet. Dies erfordert in der Regel die Feststellung vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens.
    BGH
    29.03.1996
  7. V ZR 326/94 - Ersitzung von Volkseigentum; Berichtigungsanspruch; Enteignung durch Eintragungsersuchen
    Leitsatz: a) Während der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuches in der DDR, mithin bis 31. Dezember 1975, konnte Volkseigentum an einem Grundstück nicht durch Ersitzung begründet werden. b) Aufgrund der am 1. Januar 1976 in Kraft getretenen Grundbuchverfahrensordnung konnte Volkseigentum an einem Grundstück jedenfalls deshalb nicht entstehen, weil die Ersitzungsfrist bis zum Ende der DDR nicht abgelaufen war. c) Ist in das Grundbuch zu Unrecht Volkseigentum eingetragen worden, kann der Zuordnungsberechtigte Eigentum im Sinne des § 903 BGB durch Ersitzung jedenfalls nicht vor dem 31. Dezember 2005 erlangen. d) Ist der frühere Rat der Stadt (der Gemeinde, des Kreises) als Rechtsträger von Volkseigentum im Grundbuch eingetragen, so ist die Stadt (die Gemeinde, der Landkreis) nach § 8 Abs. 1 S. 1 Buchsta-be a VZOG befugt, die Berichtigung des Grundbuchs zu bewilligen. e) Das Ersuchen des Amtes zum Schutze des Volkseigentums um Eintragung des Volkseigentums in das Grundbuch und dessen Vollzug durch die Liegenschaftsverwaltung stellten keine Enteignung dar, sondern setzten eine solche voraus. f) Hat das Oberlandesgericht über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu befinden, darf es von einer Vorabentscheidung nach § 17 a GVG nicht deshalb absehen, weil das von ihm erlassene Urteil der Überprüfung im Revisionsverfahren unterliegt.
    BGH
    29.03.1996
  8. V ZR 302/94 - Verzichtserklärung des Eigentümers; Verlust des Eigentums des Verzichtenden
    Leitsatz: a) § 1 a Abs. 2 VZOG bewirkt nicht den Rechtsverlust des Eigentümers, der zur Zeit der DDR eine Verzichtserklärung abgegeben hat, sondern setzt voraus, daß die Erklärung nach dem damaligen Recht bereits zur Aufgabe des Eigentums geführt hat. b) Nach § 310 ZGB trat der Verlust des Eigentums des Verzichtenden bereits mit der staatlichen Genehmigung der Verzichtserklärung, nicht erst mit der Eintragung des Verzichts (des Volkseigentums) in das Grundbuch ein.
    BGH
    29.03.1996
  9. 16 U 1840/95 - Schutzzweck; Wohnungsvermittlungsgesetz; Entgelt für die Räumung der Wohnung
    Leitsatz: Das Wohnungsvermittlungsgesetz schützt den Wohnungssuchenden, nicht den Investor, der an den Mieter ein Entgelt dafür geleistet hat, daß der Mieter die Wohnung räumt.
    OLG Dresden
    02.04.1996
  10. 1 K 621/94 - Machtmißbrauch; vorgeschobener Enteignungszweck; Baulandenteignung; Zwangsverwalter; Eigenheimbebauung; Überlassungsvertrag; Nutzungsrechtsbestellung
    Leitsatz: 1. Eine BaulandG-Enteignung ist willkürlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG, wenn bei Entzug des Eigentumrechts für die Baumaßnahmen im Volkswirtschaftsplan keine materiellen und finanziellen Mittel vorgesehen waren. 2. Eine machtmißbräuchliche Enteignung i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG kann gegeben sein, wenn der Antrag auf Eigentumsentziehung von anderen als den in § 16 Abs. 2 BaulandG genannten Personen erfolgt, beispielsweise dem staatlichen Zwangsverwalter. 3. Die nachträgliche Absicherung einer Eigenheimbebauung eines Überlassungsvertrages durch Enteignung des Grundstückes und nachfolgende Bestellung eines dinglichen Nutzungsrechtes sowie der Anlage eines Gebäudegrundbuchblattes ist machtmißbräuchlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG.
    VG Cottbus
    03.04.1996